Das Buch enthalt eine Gesamtdarstellung zu Fragen der Systembildung
im Europaischen Vertragsrecht. Mit ihrem Grunbuch vom 11. Juli 2001
hat die Europaische Kommission die Frage nach dem wunschenswerten
Harmonisierungskonzept erneut aufgeworfen. Daran anschliessend hat
sie am 12. Februar 2003 einen Aktionsplan fur "Ein koharentes
Europaisches Vertragsrecht" vorgelegt. Beide Themenkreise werden in
der vorliegenden Arbeit bereits zusammenhangend erortert. Der
Verfasser legt zunachst Grundlagen fur die Arbeit: Im ersten Teil
werden Grundfragen des Systemdenkens im Privatrecht erortert und
der Begriff des Europaischen Privatrechts naher konturiert. Im
zweiten Teil untersucht der Verfasser, ob sich die zahlreichen
einzelnen Angleichungsrechtsakte als Auspragungen eines Gesamtplans
verstehen lassen: Lasst sich den Einzelrechtsakten ein
Harmonisierungskonzept entnehmen, das Grund und Grenzen der
Rechtsangleichung erkennen lasst? Den Hauptteil der Arbeit bildet
die systematische Gesamtdarstellung des materiellen Vertragsrechts
im dritten Teil. In einer nach Sachfragen des Vertragsrechts
geordneten Weise werden hier die zahlreichen Einzelregelungen
erortert, die sich uber verschiedene Richtlinien verstreut finden.
Es handelt sich um den- wohl ersten - Versuch einer Dogmatik des
Europaischen Vertragsrechts. Uber den Autor: Dr. Karl Riesenhuber
ist Privatdozent an der Friedrich-Alexander-Universitat
Erlangen-Nurnberg."
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