Nach verbreiteter Vorstellung folgt die Begrundung juristischer
Entscheidungen einer deduktiven Methode. Analogisches Begrunden sei
dagegen nur von untergeordneter Relevanz. In dieser Publikation
wird ein differenzierteres Bild juristischer Begrundungsweisen
gezeichnet. Das Buch greift die These auf, dass die strukturelle
Vielschichtigkeit juristischer Argumentation eher durch ein
Begrundungsmodell erfasst werden kann, das sich an das
aristotelische Enthymem anlehnt, als durch ein deduktives
Argumentationsmodell. Um diese These zu belegen, setzt sich die
Publikation mit der Rezeption informaler und formaler Logiken im
rechtstheoretischen Schrifttum auseinander und erprobt die
Reichweite, mit der diese Logiken geeignet sind, insbesondere die
realiter von den Gerichten praktizierte Argumentation zu
reprasentieren.
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