Der Strafvollzug hat zwei Aufgaben zu erfullen: Er soll die
Gefangenen resozialisieren und zugleich die Allgemeinheit vor
weiteren Straftaten schutzen. Dabei gelten Vollzugslockerungen als
Kernelement eines auf (Re-)Sozialisierung ausgerichteten
Strafvollzugs. Wie keine andere Behandlungsmassnahme spiegeln sie
jedoch den immanenten Zielkonflikt zwischen dem individuellen
Resozialisierungsinteresse des Gefangenen am Erhalt von Lockerungen
und dem kollektiven Schutzinteresse wider. Die Autorin fokussiert
die OEffnung des Strafvollzugs durch Vollzugslockerungen und
eroertert deren historische, normative, empirische und
vollzugspraktische Grundlagen. Besonderes Augenmerk wird auf die
gerichtliche UEberprufung der vollzugsbehoerdlichen
Lockerungsentscheidung und ihrer Implementierung gerichtet.
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