Wahrend die wirtschaftliche Integration Europas vergleichsweise
widerstandslos bewirkt werden konnte, ist die Integration bei der
Gewahrleistung von Sicherheit nach innen und aussen ungleich
schwerer. Ein Ausdruck des erreichten Integrationsfortschritts ist
das Europaische Polizeiamt Europol. Die Arbeit widmet sich der
Vereinbarkeit der Rechtsgrundlagen Europols mit rechtsstaatlichen
Grundsatzen des deutschen Grundgesetzes. Der Schwerpunkt liegt im
Bereich der justiziellen Einbindung Europols. Die Untersuchung
zeigt, dass rechtsstaatliche Grundsatze gewahrt werden und die
Befurchtung unbegrundet ist, es komme vor dem Hintergrund einer
effektiven Kriminalitatsbekampfung zu einer Erosion
rechtsstaatlicher Grundsatze.
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