Der Autor nimmt die in letzter Zeit gestiegene Beliebtheit der
Societas Europaea (SE) zum Anlass, die Innenhaftung des
Verwaltungsrats einer SE fur die Falle zu untersuchen, in denen man
sich in Abkehr zu dem in Deutschland vorherrschenden dualistischen
Organisationsmodell (Vorstand/Aufsichtsrat) fur eine monistische
Ausgestaltung durch Einsetzung eines einheitlichen Verwaltungsrats
entschlossen hat. Dabei geht er durch einen rechtsvergleichenden
Blick auf das U.S.-amerikanische Recht der Frage nach, ob und in
welchem Ausmass das System der deutschen, dualistisch gepragten
Organhaftung auf die Mitglieder des Verwaltungsrats in der
monistisch verfassten SE ubertragen werden kann.
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