1. Bericht uber Ruckstande von Pflanzenschutzmitteln in
Lebensmitteln: Diese konnen ein gesundheitliches Risiko fur den
Verbraucher darstellen. Die Einhaltung gesetzlich festgelegter
Hochstgehalte wird daher von der amtlichen Lebensmitteluberwachung
uberpruft. 2. Nationale Berichterstattung an die EU: Dieser Teil
umfasst die Berichte uber die Kontrolle von Lebensmitteln auf
Sudanrot, Nitrat, Ochratoxin A, Fusarientoxine, von Lebensmitteln
aus Drittlandern auf Aflatoxine sowie die Kontrollergebnisse gemass
der Bestrahlungsverordnung. 3. Bundesweiter Uberwachungsplan (BUp):
Die AVV-Rahmenuberwachung regelt die Zusammenarbeit der Behorden
der Lander untereinander und mit dem Bund und soll zu einem
einheitlichen Vollzug der lebensmittelrechtlichen und
weinrechtlichen Vorschriften in der Uberwachung beitragen. Je 1000
Einwohner und Jahr mussen Produkt-Proben genommen werden. Ein Teil
dieser Probenzahl (0,15 bis 0,45 Proben je 1000 Einwohner und Jahr)
wird bundesweit einheitlich im Rahmen des BUp untersucht."
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