Jeder Zivilprozess verursacht Kosten. Am Ende eines jeden
Gerichtsverfahrens stellt sich daher die Frage: Wer tragt diese
Kosten? Das deutsche Zivilprozessrecht beantwortet diese Frage nach
der Kostengrundentscheidung mit dem Unterliegensprinzip. Da dieser
Grundsatz seit seiner Einfuhrung mit der Civilprozessordnung 1877
durch zahlreiche Rechtsetzungen und Rechtsfortbildungen aufgeweicht
wurde, fuhrt das deutsche Kostenrecht heute ein komplexes und
umstrittenes Eigenleben. Der Autor stellt die wesentlichen
Problemstellungen und Kritiken systematisch dar und vergleicht die
deutsche mit der englischen Rechtslage. Darauf aufbauend
unterbreitet er einen Vorschlag fur eine gesetzgeberische
Neuregelung, die dem richterlichen Entscheidungsspielraum starkeres
Gewicht verleiht.
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