Trotz des Bestehens zahlreicher internationaler Gerichte werden
internationale Verbrechen aus Kapazitatsgrunden nach wie vor
uberwiegend von nationalen Gerichten verfolgt. Die Formel "aut
dedere aut iudicare" bezeichnet dabei die Verpflichtung eines
Zufluchtstaates bestimmte Personen, die schwerer Straftaten
verdachtigt sind, selbst zu verfolgen oder an einen
verfolgungswilligen Staat auszuliefern. Die Autorin untersucht die
Ausgestaltung dieser voelkerrechtlichen Verpflichtung hinsichtlich
Verbrechen gegen die Menschlichkeit, Kriegsverbrechen und
Voelkermord sowie die Beziehung zur internationalen
Strafgerichtsbarkeit. Schwerpunkt stellen dabei die Analyse der
Verfolgungspraxis von Zufluchtstaaten und die Untersuchung und
Systematisierung bestehender vertraglicher Verpflichtungen dar.
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