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Formlose Immaterialguterrechte im Kollisionsrecht und im Rahmen des Art. 22 Nr. 4 EuGVO (German, Paperback)
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Formlose Immaterialguterrechte im Kollisionsrecht und im Rahmen des Art. 22 Nr. 4 EuGVO (German, Paperback)
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Bachelorarbeit aus dem Jahr 2009 im Fachbereich Jura - Medienrecht,
Multimediarecht, Urheberrecht, Note: befriedigend, FernUniversitat
Hagen (Wilhelm Peter Radt Stiftungslehrstuhl fur Burgerliches
Recht, Gewerblichen Rechtsschutz, Internationales Privat- und
Zivilprozessrecht), Sprache: Deutsch, Abstract: Zentraler
Gegenstand der folgenden Untersuchung ist die Frage, welches
materielle Recht anzuwenden ist und welches Gericht daruber
entscheidet, wenn grenzuberschreitend formlose
Immaterialguterrechte verletzt werden. Die folgende Untersuchung
beschaftigt sich mit den Grundfragen der Behandlung von
immateriellen Gutern im internationalen Privatrecht mit dem
Schwerpunkt auf den sogenannten formlosen Immaterialguterrechten.
Zunachst wird eine Einfuhrung in die Arten der formlichen wie der
formlosen Immaterialguterrechte, deren Inhalt, Entstehung und
Schutzwirkungen gegeben, weil sich ihre Besonderheiten im Hinblick
auf das Kollisionsrecht und ihre verfahrensrechtliche Behandlung
ohne ein gewisses Verstandnis fur das Sachrecht schwer verstehen
lassen. Dabei wird auch eine Abgrenzung der formlichen von den
formlosen Immaterialguterrechten vorgenommen. Danach wird zunachst
das Kollisionsrecht der formlichen Immaterialguterrechte
dargestellt, weil in diesem Bereich viele Probleme bereits gelost
bzw. diskutiert wurden. Im Anschluss soll auf das Kollisionsrecht
der formlosen Immaterialguterrechte eingegangen werden. Dabei wird
nach Quellen zunachst im nationalen Recht, danach im
internationalen Recht und schliesslich im europaischen Recht
gesucht. Schwerpunktmassig wird die kollisionsrechtliche
Problematik ihren Ausgangspunkt in der Darstellung der wesentlichen
Aspekte des Schutzlandprinzips als der tragenden Anknupfungsregel
im Immaterialguterrecht behandelt, das aus dem
Territorialitatsprinzip abgeleitet wird. Diesem wird das Prinzip
des Ursprungslandprinzips gegenubergestellt, das Ausfluss des
Universalitatsprinzips ist. Nach der Darstellung der Ergebnisse
wird im Ansch
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