Das Bezugsrecht der GmbH-Gesellschafter und der Kommanditaktionare
kann trotz der regelmassig personalistischen Struktur der GmbH und
der KGaA ausgeschlossen werden. Erfolgt der Bezugsrechtsausschluss
im Rahmen einer genehmigten Kapitalerhoehung, steht er im
Spannungsverhaltnis zwischen dem gesteigerten Interesse der
Bezugsrechtsinhaber an einem effektiven Schutz ihres Bezugsrechts
einerseits und der beschleunigenden Wirkung des genehmigten
Kapitals andererseits. Der Autor bietet zunachst eine
ubersichtliche Darstellung des Rechtsinstituts des genehmigten
Kapitals und des Bezugsrechtsausschlusses. Daran anschliessend
stellt er die an einen zulassigen Bezugsrechtsausschluss zu
stellenden Anforderungen systematisch fur die unterschiedlichen
Rechtsformen und Konstellationen auf.
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