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Das Abzugsverbot des 3c EStG (German, Paperback)
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Das Abzugsverbot des 3c EStG (German, Paperback)
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Diplomarbeit aus dem Jahr 2002 im Fachbereich Jura - Steuerrecht,
Note: 1,7, Universitat Regensburg (Philosophische Fakultat III),
Sprache: Deutsch, Abstract: Inhaltsangabe: Zusammenfassung: Die
Vorschrift des 3c EStG fuhrte bis zur Unternehmenssteuerreform 2001
ein relatives Schattendasein. Als Gegenpol zu im Grossen und Ganzen
relativ unspektakularen Steuerbefreiungen, die auch nicht die Masse
der Bevolkerung bzw. kumulativ betrachtet hohe Betrage betreffen,
wurde der Vorschrift auch in Kommentaren meist vergleichsweise
wenig Beachtung geschenkt. Man konnte die Regelung fur
selbstverstandlich bzw. die Vorschrift sogar fur uberflussig
halten, so selbstverstandlich erscheint die Intention, welche
dahinter steckt. Dies anderte sich aber mit der Verabschiedung des
StSenkG am 14.7.2000 und der Einfuhrung des sog.
Halbeinkunfteverfahrens. Der Anwendungsbereich des 3c EStG wurde
dabei wesentlich erweitert. 3c Abs.1 EStG erfasst nunmehr nicht nur
die Behandlung von Ausgaben im Zusammenhang mit steuerfreien
Einnahmen im Allgemeinen, sondern auch Aufwendungen
(Finanzierungsaufwendungen, Beratungskosten, Verwaltungskosten,
etc.) im Zusammenhang mit steuerfreien Beteiligungseinnahmen i.S.d.
8b KStG. 3c Abs.2 EStG regelt die Behandlung von Ausgaben im
Zusammenhang mit Beteiligungseinnahmen i.S.d. 3 Nr.40 EStG. Im
einem ersten Teil der Arbeit werden zunachst die wesentlichen
Aussagen des 3c Abs.1 EStG und Abs. 2 EStG aufgezeigt. Dabei werden
v.a. die generellen Wesensmerkmale der beiden Absatze
herausgearbeitet, z.B. den Unterschied zwischen Unmittelbarkeit und
Mittelbarkeit bzw. welche Folgen sich fur die Abzugsfahigkeit der
entsprechenden Beteiligungsausgaben ergeben. Die Behandlung von
Ausgaben im Zusammenhang mit einbringungsgeborenen Anteilen, sowie
die Abgrenzung bzw. Behandlung von Ausgaben im Zusammenhang mit
auslandischen Beteiligungen werden ausfuhrlich erklart.
Anschliessend wird einem zweiten theoretischen Part, der aber
anschaulich durch Beispi
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