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Die GmbH und Co. KG im nationalen und internationalen Steuerrecht (German, Paperback)
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Die GmbH und Co. KG im nationalen und internationalen Steuerrecht (German, Paperback)
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Masterarbeit aus dem Jahr 2012 im Fachbereich Jura - Steuerrecht,
Note: 1,7, Friedrich-Alexander-Universitat Erlangen-Nurnberg,
Sprache: Deutsch, Abstract: Aufgrund der innerstaatlichen
Unterschiede in den Besteuerungssystemen der Lander ergeben sich
Qualifikationskonflikte. In manchen Staaten wird die
Personengesellschaft als transparentes, in anderen Staaten als
intransparentes Gebilde angesehen. Die hieraus resultierenden
Qualifikationsprobleme bezuglich des Steuersubjekts und des
Steuerobjekts sind Hauptproblem bei der Besteuerung einer
inlandischen Personengesellschaft mit auslandischen Gesellschaftern
und auslandischen Quellen. Zuerst wird die steuerliche Behandlung
der GmbH & Co. KG, welche in Deutschland dem Transparenzprinzip
unterliegt, erlautert. Die GmbH & Co. KG ist Objekt der
Einkunfteerzielung, jedoch kein Steuersubjekt. Die fehlende
Steuersubjektivitat beeinflusst auch die abkommensrechtliche
Behandlung der GmbH & Co. KG. Sie ist nicht ansassig i.S.d.
Art. 4 Abs. 1 OECD-MA und daher nicht abkommensberechtigt. Vielmehr
ist auf eine Abkommensberechtigung des Mitunternehmers abzustellen.
Im Fall abweichender Einordnung der Personengesellschaft in den
Vertragsstaaten ist nach Meinung der OECD und der herrschenden
Lehre die Beurteilung der Abkommensberechtigung im Sitzstaat
bindend. Bezieht ein in Deutschland ansassiger Kommanditist, der an
einer deutschen GmbH & Co. KG beteiligt ist, Einkunfte aus
einer Betriebsstatte im anderen Staat, so ist die
Abkommensberechtigung im Ansassigkeitsstaat des Kommanditisten
ausschlaggebend, da dieser die Doppelbesteuerung vermeiden und die
auslandischen Betriebsstatteneinkunfte, unabhangig von einer
abweichenden steuerlichen Behandlung der GmbH & Co. KG im
anderen Vertragsstaat, freistellen muss. Ist ein auslandischer
Kommanditist, dessen Ansassigkeitsstaat dem Trennungsprinzip folgt,
an einer deutschen GmbH & Co. KG beteiligt, die sowohl
Einkunfte aus einer Betriebsstatte im Sitzstaat, als auch aus einer
Betriebsstatte
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