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Mieterinsolvenz - Eine Einfuhrung aus Vermietersicht mit dem Ziel, Forderungsausfallen und Schaden vorzubeugen (German, Paperback)
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Mieterinsolvenz - Eine Einfuhrung aus Vermietersicht mit dem Ziel, Forderungsausfallen und Schaden vorzubeugen (German, Paperback)
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Skript aus dem Jahr 2010 im Fachbereich Jura - Zivilrecht / BGB AT
/ Schuldrecht / Sachenrecht, -, Veranstaltung: Berliner Seminare
fur Verwalter und Vermieter, Sprache: Deutsch, Abstract: Wenn ein
Mieter Insolvenz anmeldet, ist das der GAU (= Grosste Anzunehmende
Unfall) fur den Vermieter. Das hat mehrere Grunde. Zum einen
verliert er meist alle Ruckstande. Es liegt nicht mehr in seinen
Moglichkeiten zu beeinflussen, wie viel davon noch zu realisieren
ist, sondern von der Quote und dem selten vorhandenen
Schuldnerbemuhen, andere Geldquellen (z.B. Verwandte) aufzutun. Zum
anderen werden Vollstreckungen unzulassig. Bereits aufgewandte
Rechtskosten sowie aufgelaufene Zinsen stehen an allerletzter
Stelle der zu bedienenden Rechte. Schliesslich andern sich die
Spielregeln im Verhaltnis zueinander, womit sich viele Glaubiger
und sogar Rechtsanwalte nicht auskennen. Ruckstandige Forderungen
werden daher gedanklich meist abgeschrieben (d.h. man meldet sie,
wenn uberhaupt, zur Tabelle an, ohne Hoffnung auf eine sinnvolle
Quote) und beschrankt sich im ubrigen darauf zu versuchen, den
Mieter moglichst schnell loszuwerden, das aber ebenfalls ohne
grosse Kenntnisse des Insolvenzrechts und damit nicht so effektiv
wie moglich. Durch einige Grundkenntnisse der Materie lasst sich
zwar nicht der Schaden komplett verhindern, aber doch sehr
begrenzen. Das beginnt damit, sich daruber bewusst zu sein, dass
eine ganz simple Handlung des Schuldners - der Insolvenzantrag -
ausreicht, um samtliche vorhandenen Ruckstande in voller Hohe zu
gefahrden und samtliche - auch laufende - Vollstreckungen
unzulassig zu machen. Stellt man das den vorhandenen Sicherheiten
(etwa der Kaution) und der Laufzeit eines Raumungsverfahrens
(vielleicht ein Jahr) gegenuber, wird einem sehr schnell klar, dass
nichts den Forderungsausfall so effektiv begrenzen kann wie eine
zeitnahe Forderungsbeitreibung und Kundigung, solange der Mieter
noch nicht insolvent ist. Wurde das versaumt oder war es erfolglos,
bietet
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