Der TVoD hat zum 1. Oktober 2005 insbesondere den aus dem Jahre
1961 stammenden (Bundes-Angestelltentarifvertrag) BAT fur die
Kommunen und den Bund ersetzt. Davon sind in Deutschland ca. 2,3
Millionen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer betroffen; das neue
Tarifrecht des offentlichen Dienstes tangiert nahezu 5 Millionen
Arbeitsvertrage. Dadurch wurde das bisherige am Beamtenrecht
orientierte Arbeitsrecht des offentlichen Dienstes in grundlegender
Weise reformiert. Die Tragweite der Wandelung zeigt sich z. B. in
der
- Aufhebung der Trennung zwischen Arbeitern und
Angestellten,
- Schaffung eines leistungsorientierten Vergutungssystems und dem
Einstieg in ein neues Eingruppierungsrecht
- Flexibilisierung der Arbeitszeit durch Einfuhrung von
Rahmenzeiten, Arbeitszeitkorridoren und Arbeitszeitkonten,
- Ausweitung der Einsatzmoglichkeiten bei anderen
Arbeitgebern.
Ein solcher Paradigmenwechsel geht nicht ohne Schwierigkeiten
vonstatten. Dieser Kommentar vermittelt dem Leser die notige
Orientierung, um den TVoD in der Praxis anzuwenden. Er will den Weg
des offentlichen Dienstes zuruck zum Arbeitsrecht in
wissenschaftlich fundierter Weise mit der notwendigen kritischen
Distanz begleiten."
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