Seit Jahrhunderten ist der deutschen wie der englischen
Rechtsordnung das Phanomen der privaten Schiedsgerichtsbarkeit
bekannt, ebenso lange wird es von Seiten der staatlichen
Gerichtsbarkeit und Rechtsordnung misstrauisch beaugt. Erst der
zunehmende Druck des internationalen Handels fuhrte zu einer
liberaleren und unvoreingenommenen Einstellung beider
Rechtsordnungen. Diese Arbeit untersucht die verfassungsrechtlichen
Hintergrunde der privaten Schiedsgerichtsbarkeit und versucht, die
Grenzen dieses Rechtsinstituts - auch in Hinblick auf die Geltung
der EMRK - aufzuzeigen. Von besonderem Interesse ist hierbei die
neueste Verfassungsentwicklung in England, insbesondere die
Einfuhrung des Human Rights Act 1998.
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