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DaB der Rektor der UniversiHit Heidelberg, Magnifizenz Prof. Dr. iuris Adolf LAUFS, ein Arztrechtler aus Neigung ist, weiB man im deutschen Sprachgebiet lange schon. DaB er und der Kreis der ihm nahestehenden Rechtsgelehrten geneigt sein kennten, mit uns Medizinern zusammenzuar- beiten, um ein Symposium von Rang zustande zu bringen, war allen, die es angehen konnte, freudige Genugtuung. Bei dieser Konstellation war es nicht schwer, den Pdisidenten der Heidelberger Akademie der Wissenschaften, Herrn Prof. Dr. Dr. lng. E. h. Otto HAXEL, zu gewinnen, um in der Convergenz der Potentiale eine brauchbare Arbeit zustande zu bringen. Die Tagung fand vorwiegend in den Raumen der Heidelberger Akademie der Wissenschaften statt, eine SchluBapotheose, im Kreise der arztlichen Offentlichkeit, durch den Prasidenten der Bundesarztekammer C. VILMAR freundlichst geleitet und gefOrdert, im Pathologischen lnsti- tut der Universitat Heidelberg. Vorliegendes Bandchen bringt die Texte der im Rahmen des Symposium gehaltenen Vortrage. Die redaktionelle Zu- richtung hat an der lndividualita. t der Darbietungen auch beziiglich etwaiger Literaturangaben nichts gea. ndert. Aber auf die Wiedergabe der Diskussionsbemerkungen wurde verzichtet. Diese waren "auf Band" aufgenommen und ha. t- ten natiirlich reproduziert werden kennen. Allein, diese durch oft liebenswiirdige Temperamente gesteuerten Einlas- sungen tragen betont subjektive Ziige, die es mir gera- ten erscheinen lieBen, nicht zu vieles zu bringen. Ahnlich war die Problemlagehinsichtlich unseres Rundtischgespra. - ches. Die generelle Gliederung des Symposium durch W olf- gang JACOB, in mehreren Sitzungen mit A. LAUFS und E. DEUTSCH erarbeitet, ist logisch und iiberzeugend.
Das Buch wendet sich nicht allein an Studenten mit ausgepragten historischen Interessen, sondern an die Rechtsstudentinnen und Rechtsstudenten uberhaupt. In 13 ausgesuchten exemplarischen Kapiteln werden die historischen Grundlagen des Rechts und seine Bezuge zur Gegenwart dargestellt. Der Reiz des Werkes von Laufs liegt darin, dass es Verfassungs-, Privatrechts- und Strafrechtsgeschichte miteinander verbindet und in ihren geistesgeschichtlichen Zusammenhangen darstellt. Der zeitliche Rahmen reicht vom Mittelalter bis in die jungste Zeit. Die ausgewahlten Hauptthemen heissen: Sachsenspiegel und mittelalterliches Rechtsdenken, Stadtrecht, Rezeption des roemischen Rechts, Reichsrecht und Reichsreform, Verfassungsrecht des alten Reiches, Naturrecht und Aufklarung, Deutscher Bund und historische Rechtsschule, Paulskirche und konstitutioneller Nationalstaat, Weimarer Republik und nationalsozialistische Rechtsperversion, Nachkriegsdeutschland, Europaisches Erbe und Integration. Die grundlich uberarbeitete Neuauflage bietet einen zusatzlichen Abschnitt uber die Auswirkungen der europaischen Rechtsentwicklungen. Die ebenfalls erganzten ausfuhrlichen Bibliographien vor jedem Kapitel machen das Lese- und Arbeitsbuch zugleich zu einem wertvollen Hilfsmittel fur weiterfuhrende Studien. Es enthalt Orts-, Personen- und Sachregister.
Die Pflicht zur Aufkllirung des Patienten gehOrt seit Jahren zu den Hauptthemen des Arztrechts. Die Fillle der Judikate und Publikationen lliBt sich kaurn mehr iibersehen. Anders als bei den Sorgfaltspflichten setzte bei der Aufklii.rung nicht die lirztliche WlS- senschaft, sondem die Jurisprudenz die MaBstiibe. Die richterliche Spruchpraxis schuf die Aufkllirungsstandards und bildet sie fort. Manches Urteil entziindete den Streit zwi- schen Juristen und Medizinem. Doch die Arzteschaft hat die Herausforderung unseres Rechtsstaates im ganzen angenommen. Ante wie Juristen haben durch kritischen Gedankenaustausch dazugelemt; die Kontroversen haben sich entspannt. Das Bemii- hen urn ausgewogene Anforderungen fmdet seinen Niederschlag in den leitenden Er- kenntnissen des Bundesgerichtshofs. Das Buch wendet sich an Arzte und Juristen. Es bemiiht sich urn konkrete Aus- kiinfte mittels forensisch entschiedener Hille, die es in systematischen Zusammenhan- gen auswertet. Zugunsten einer stratfen Darstellung haben wir auf ausfiihrliche Utera- turzitate im Text verzichtet; ein umfassendes Uteraturverzeichnis fmdet sich am SchluB des Buches. Kritik iibten wir behutsam. Es kam uns mehr darauf an, den Rechtszustand wiederzugeben und zu erkliiren, als neue Thesen zu verfechten. Wrr danken den studentischen Hilfskriiften Ursula GObel, Bettina Miiller und Michael Pap fUr das Mitlesen der Korrekturen, dem Verlag fUr die gute Zusammen- arbeit. Heidelberg, Januar 1983 B.-RKern, ALaufs Inhaltsveneichnis 1 Einleitung................................................................ 1 2 Rechtliche und ethische Begriindung der Selbstbestimmungsaufklirung .. . . . .. . . . .. . .. . .. . .. . . . . . .. . . . . . . . . . . . . . 7 3 Allgemeine Regeln . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3.1 Der Aufkliirungspflichtige .......................................... 11 3.1.1 Bestimmung des Aufklfuungspflichtigen ............................ 11 3.1.2 Der behandelnde Arzt. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11 . . . . . . . . . . . . . . . . . 3.1.3 Der praktische Arzt . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12 . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Das Buch enthalt die Beitrage namhafter Autoren aus Medizin und Rechtswissenschaft zum Thema Arzt- und Kassenarztrecht. Mit diesen Beitragen soll das langjahrige, verdienstvolle Wirken von Prof. Dr. Helmut Narr, einem der kompetentesten Arztrechtler im deutschsprachigen Raum, gewurdigt werden. Die Beitrage behandeln die Fortpflanzungstechnologie, die Rechtsfragen der arztlichen Schweigepflicht in der Gentechnologie, die rechtlichen Grenzen der Transplantationsmedizin, das derzeitige und kunftige Bild der Allgemeinmedizin in Europa, die Einbindung des Arztes in den Zivil- und Katastrophenschutz, Rechtsfragen aus dem Krankenhausrecht, Rechtsfragen zur Bewertung arztlicher Leistungen, zur Preisvergleichsliste und zur Arzneimittelsubstitution. Sie vermitteln dem Leser einen hervorragenden Uberblick uber den Wandel von Arzt- und Kassenarztrecht in der heutigen Zeit."
In den letzten Jahren ist das Haftungsrisiko des Arztes durch die Fortschritte der Medizin und die Entwicklung der Rechtsprechung deutlich gestiegen. Die Spruchpraxis vieler Gerichte, auch der Obergerichte, stellt teilweise nur schwer erfA1/4llbare Anforderungen an die AufklArung der Patienten. Die Deutsche Gesellschaft fA1/4r Medizinrecht hat sich mit dieser Entwicklung beschAftigt und Empfehlungen zum Haftungsrecht erarbeitet. Im Ergebnis fordert sie eine Abkehr von der gegenwArtigen Entwicklung, eine Neuregelung der AufklArungspflicht des Arztes, eine Verbesserung im Bereich der Gutachter und Schlichtungsstellen, die KlArung der Voraussetzungen einer VersicherungslAsung und hat dabei im Auge, mehr Sicherheit im VerhAltnis zwischen den medizinischen Berufsgruppen und den VersicherungstrAgern zu schaffen.
Die Neulandmedizin (Medizin, die in klinischen Studien v.a. neue Behandlungsmethoden am Menschen testet) unterzieht sich seit Jahren der interdisziplinaren Beratung durch Ethikkommissionen. Seit 1988 verweist die Muster-Berufsordnung den forschenden Arzt zwingend an die Ethik-Kommissionen der AErztekammern und medizinischen Fakultaten - Instanzen, die nach Massgabe des oeffentlichen Rechts und nach transparenten Kriterien personell besetzt sind. Dieses Buch liefert als brisantes Rechtsgutachten Argumente fur die oeffentliche Diskussion und fur derzeit anhangige Anhoerungsverfahren: Eine satzungsmassige Verankerung der ausschliesslichen Zustandigkeit von Ethik-Kommissionen im Bereich der AErztekammern dient, so das Fazit des Pladoyers, dem Gemeinwohl. Die freien, keiner oeffentlichen Aufsicht unterworfenen Ethik-Kommissionen verloeren durch die neue Regelung mehr oder weniger ihr Tatigkeitsfeld. UEber die detaillierten juristischen Begrundungszusammenhange hinaus (vor allem Grundsatzpositionen des Bundesverfassungsgerichts werden einbezogen) bietet das Buch eine umfassende Darstellung der geschichtlichen Entwicklungslinien, Prufungsmassstabe und praktischen Funktionen der bestehenden Ethik-Kommissionen. Ein ausfuhrlicher Anhang mit den massgebenden Texten zur Tatigkeit der ethischen Instanzen erhoeht den (Gebrauchs-)Wert des Buches zusatzlich.
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