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DaB der Rektor der UniversiHit Heidelberg, Magnifizenz Prof. Dr.
iuris Adolf LAUFS, ein Arztrechtler aus Neigung ist, weiB man im
deutschen Sprachgebiet lange schon. DaB er und der Kreis der ihm
nahestehenden Rechtsgelehrten geneigt sein kennten, mit uns
Medizinern zusammenzuar- beiten, um ein Symposium von Rang zustande
zu bringen, war allen, die es angehen konnte, freudige Genugtuung.
Bei dieser Konstellation war es nicht schwer, den Pdisidenten der
Heidelberger Akademie der Wissenschaften, Herrn Prof. Dr. Dr. lng.
E. h. Otto HAXEL, zu gewinnen, um in der Convergenz der Potentiale
eine brauchbare Arbeit zustande zu bringen. Die Tagung fand
vorwiegend in den Raumen der Heidelberger Akademie der
Wissenschaften statt, eine SchluBapotheose, im Kreise der
arztlichen Offentlichkeit, durch den Prasidenten der
Bundesarztekammer C. VILMAR freundlichst geleitet und gefOrdert, im
Pathologischen lnsti- tut der Universitat Heidelberg. Vorliegendes
Bandchen bringt die Texte der im Rahmen des Symposium gehaltenen
Vortrage. Die redaktionelle Zu- richtung hat an der lndividualita.
t der Darbietungen auch beziiglich etwaiger Literaturangaben nichts
gea. ndert. Aber auf die Wiedergabe der Diskussionsbemerkungen
wurde verzichtet. Diese waren "auf Band" aufgenommen und ha. t- ten
natiirlich reproduziert werden kennen. Allein, diese durch oft
liebenswiirdige Temperamente gesteuerten Einlas- sungen tragen
betont subjektive Ziige, die es mir gera- ten erscheinen lieBen,
nicht zu vieles zu bringen. Ahnlich war die Problemlagehinsichtlich
unseres Rundtischgespra. - ches. Die generelle Gliederung des
Symposium durch W olf- gang JACOB, in mehreren Sitzungen mit A.
LAUFS und E. DEUTSCH erarbeitet, ist logisch und iiberzeugend.
Das Buch wendet sich nicht allein an Studenten mit ausgepragten
historischen Interessen, sondern an die Rechtsstudentinnen und
Rechtsstudenten uberhaupt. In 13 ausgesuchten exemplarischen
Kapiteln werden die historischen Grundlagen des Rechts und seine
Bezuge zur Gegenwart dargestellt. Der Reiz des Werkes von Laufs
liegt darin, dass es Verfassungs-, Privatrechts- und
Strafrechtsgeschichte miteinander verbindet und in ihren
geistesgeschichtlichen Zusammenhangen darstellt. Der zeitliche
Rahmen reicht vom Mittelalter bis in die jungste Zeit. Die
ausgewahlten Hauptthemen heissen: Sachsenspiegel und
mittelalterliches Rechtsdenken, Stadtrecht, Rezeption des
roemischen Rechts, Reichsrecht und Reichsreform, Verfassungsrecht
des alten Reiches, Naturrecht und Aufklarung, Deutscher Bund und
historische Rechtsschule, Paulskirche und konstitutioneller
Nationalstaat, Weimarer Republik und nationalsozialistische
Rechtsperversion, Nachkriegsdeutschland, Europaisches Erbe und
Integration. Die grundlich uberarbeitete Neuauflage bietet einen
zusatzlichen Abschnitt uber die Auswirkungen der europaischen
Rechtsentwicklungen. Die ebenfalls erganzten ausfuhrlichen
Bibliographien vor jedem Kapitel machen das Lese- und Arbeitsbuch
zugleich zu einem wertvollen Hilfsmittel fur weiterfuhrende
Studien. Es enthalt Orts-, Personen- und Sachregister.
Die Pflicht zur Aufkllirung des Patienten gehOrt seit Jahren zu den
Hauptthemen des Arztrechts. Die Fillle der Judikate und
Publikationen lliBt sich kaurn mehr iibersehen. Anders als bei den
Sorgfaltspflichten setzte bei der Aufklii.rung nicht die lirztliche
WlS- senschaft, sondem die Jurisprudenz die MaBstiibe. Die
richterliche Spruchpraxis schuf die Aufkllirungsstandards und
bildet sie fort. Manches Urteil entziindete den Streit zwi- schen
Juristen und Medizinem. Doch die Arzteschaft hat die
Herausforderung unseres Rechtsstaates im ganzen angenommen. Ante
wie Juristen haben durch kritischen Gedankenaustausch dazugelemt;
die Kontroversen haben sich entspannt. Das Bemii- hen urn
ausgewogene Anforderungen fmdet seinen Niederschlag in den
leitenden Er- kenntnissen des Bundesgerichtshofs. Das Buch wendet
sich an Arzte und Juristen. Es bemiiht sich urn konkrete Aus-
kiinfte mittels forensisch entschiedener Hille, die es in
systematischen Zusammenhan- gen auswertet. Zugunsten einer stratfen
Darstellung haben wir auf ausfiihrliche Utera- turzitate im Text
verzichtet; ein umfassendes Uteraturverzeichnis fmdet sich am
SchluB des Buches. Kritik iibten wir behutsam. Es kam uns mehr
darauf an, den Rechtszustand wiederzugeben und zu erkliiren, als
neue Thesen zu verfechten. Wrr danken den studentischen
Hilfskriiften Ursula GObel, Bettina Miiller und Michael Pap fUr das
Mitlesen der Korrekturen, dem Verlag fUr die gute Zusammen- arbeit.
Heidelberg, Januar 1983 B.-RKern, ALaufs Inhaltsveneichnis 1
Einleitung................................................................
1 2 Rechtliche und ethische Begriindung der
Selbstbestimmungsaufklirung .. . . . .. . . . .. . .. . .. . .. . .
. . . .. . . . . . . . . . . . . . 7 3 Allgemeine Regeln . . . . .
. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11 . .
. . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3.1 Der
Aufkliirungspflichtige ..........................................
11 3.1.1 Bestimmung des Aufklfuungspflichtigen
............................ 11 3.1.2 Der behandelnde Arzt. . . . .
. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11 . . . . . . . .
. . . . . . . . . 3.1.3 Der praktische Arzt . . . . . . . . . . . .
. . . . . . . . . . . . . . . . . . 12 . . . . . . . . . . . . . .
. . . .
Das Buch enthalt die Beitrage namhafter Autoren aus Medizin und
Rechtswissenschaft zum Thema Arzt- und Kassenarztrecht. Mit diesen
Beitragen soll das langjahrige, verdienstvolle Wirken von Prof. Dr.
Helmut Narr, einem der kompetentesten Arztrechtler im
deutschsprachigen Raum, gewurdigt werden. Die Beitrage behandeln
die Fortpflanzungstechnologie, die Rechtsfragen der arztlichen
Schweigepflicht in der Gentechnologie, die rechtlichen Grenzen der
Transplantationsmedizin, das derzeitige und kunftige Bild der
Allgemeinmedizin in Europa, die Einbindung des Arztes in den Zivil-
und Katastrophenschutz, Rechtsfragen aus dem Krankenhausrecht,
Rechtsfragen zur Bewertung arztlicher Leistungen, zur
Preisvergleichsliste und zur Arzneimittelsubstitution. Sie
vermitteln dem Leser einen hervorragenden Uberblick uber den Wandel
von Arzt- und Kassenarztrecht in der heutigen Zeit."
In den letzten Jahren ist das Haftungsrisiko des Arztes durch die
Fortschritte der Medizin und die Entwicklung der Rechtsprechung
deutlich gestiegen. Die Spruchpraxis vieler Gerichte, auch der
Obergerichte, stellt teilweise nur schwer erfA1/4llbare
Anforderungen an die AufklArung der Patienten. Die Deutsche
Gesellschaft fA1/4r Medizinrecht hat sich mit dieser Entwicklung
beschAftigt und Empfehlungen zum Haftungsrecht erarbeitet. Im
Ergebnis fordert sie eine Abkehr von der gegenwArtigen Entwicklung,
eine Neuregelung der AufklArungspflicht des Arztes, eine
Verbesserung im Bereich der Gutachter und Schlichtungsstellen, die
KlArung der Voraussetzungen einer VersicherungslAsung und hat dabei
im Auge, mehr Sicherheit im VerhAltnis zwischen den medizinischen
Berufsgruppen und den VersicherungstrAgern zu schaffen.
Die Neulandmedizin (Medizin, die in klinischen Studien v.a. neue
Behandlungsmethoden am Menschen testet) unterzieht sich seit Jahren
der interdisziplinaren Beratung durch Ethikkommissionen. Seit 1988
verweist die Muster-Berufsordnung den forschenden Arzt zwingend an
die Ethik-Kommissionen der AErztekammern und medizinischen
Fakultaten - Instanzen, die nach Massgabe des oeffentlichen Rechts
und nach transparenten Kriterien personell besetzt sind. Dieses
Buch liefert als brisantes Rechtsgutachten Argumente fur die
oeffentliche Diskussion und fur derzeit anhangige
Anhoerungsverfahren: Eine satzungsmassige Verankerung der
ausschliesslichen Zustandigkeit von Ethik-Kommissionen im Bereich
der AErztekammern dient, so das Fazit des Pladoyers, dem
Gemeinwohl. Die freien, keiner oeffentlichen Aufsicht unterworfenen
Ethik-Kommissionen verloeren durch die neue Regelung mehr oder
weniger ihr Tatigkeitsfeld. UEber die detaillierten juristischen
Begrundungszusammenhange hinaus (vor allem Grundsatzpositionen des
Bundesverfassungsgerichts werden einbezogen) bietet das Buch eine
umfassende Darstellung der geschichtlichen Entwicklungslinien,
Prufungsmassstabe und praktischen Funktionen der bestehenden
Ethik-Kommissionen. Ein ausfuhrlicher Anhang mit den massgebenden
Texten zur Tatigkeit der ethischen Instanzen erhoeht den
(Gebrauchs-)Wert des Buches zusatzlich.
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