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Die Arbeit setzt die Institutionen Einwilligung und Richtervorbehalt in Zusammenhang. Dies geschieht am Beispiel ihres Zusammentreffens bei der molekulargenetischen Untersuchung und Speicherung der Gendaten gemass 81 g StPO. Es wird zunachst untersucht, unter welchen Voraussetzungen uberhaupt eine Einwilligung als Legitimationsgrundlage staatlicher Eingriffe dienen kann. Hierbei wird auch Stellung zu der Frage bezogen, inwieweit der Staat den Einzelnen paternalistisch vor seinen eigenen Entscheidungen schutzen kann. Sodann wird der Richtervorbehalt angesichts der gewonnenen Ergebnisse auf seine (individuellen oder auch uberindividuellen?) Funktionen untersucht. Schliesslich kommt es zu der Beantwortung der Frage, ob die Einwilligung den Richtervorbehalt bei 81 g StPO ersetzen kann.
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