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Nachdem in der 5. Novelle des Arzneimittelgesetzes von 1995 den Landesgesetzgebern die Bildung einer Ethik-Kommission aufgegeben worden war, haben die Bundeslander die Bildung dieser Kommissionen zur Kontrolle biomedizinischer Forschung am Menschen gesetzlich eingefuhrt. UEber die landesrechtliche Gestaltung der Ethik-Kommission in der Hansestadt Hamburg wurde vergleichsweise lange beraten und schliesslich ein Sonderweg eingeschlagen. In der Arbeit werden die Entwicklung und die Besonderheiten der Ethik-Kommission in Hamburg im Bundesvergleich herausgearbeitet und bewertet. Die Grundlage fur die Darstellung der tatsachlichen Strukturen und Verfahrensweisen der Ethik-Kommissionen bildet dabei insbesondere eine umfassende empirische Untersuchung zur Praxis der Ethik-Kommissionen in Deutschland.
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