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Die Autorin untersucht, inwieweit einzelnen Regelungen des
Vertrages uber die Nichtweiterverbreitung von Kernwaffen (NVV) auch
ausservertragliche Geltung zukommt. Der NVV sollte bei seiner
Schaffung im Jahr 1968 einen Atomkrieg verhindern. Als
UEbergangsloesung konzipiert, begrundet der NVV nur fur eine
bestimmte Staatengruppe ein Kernwaffenverbot. Unter Art. VI NVV
verpflichteten sich die Vertragsstaaten jedoch, zusatzlich einen
eigenen - bislang fehlenden - Vertrag zur vollstandigen
Kernwaffenabrustung zu begrunden. Verschiedene Indizien lassen nun
vermuten, dass einzelnen Vertragsinhalten auch ausservertragliche
Geltung zukommt. Eine solche hinterfragt die Autorin sowohl anhand
des herkoemmlichen voelkerrechtlichen Rechtsquellenverstandnisses
als auch unter dem Gesichtspunkt gegenwartiger
Konstitutionalisierungsprozesse.
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