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Die deutsch-franzoesischen Doppelbesteuerungsabkommen enthalten zur
Vermeidung der Doppelbesteuerung Spezialvorschriften fur
Immobiliengesellschaften. Im Jahr 2015 wurde mit Art. 7 Abs. 4 eine
Vorschrift zu Beteiligungsverausserungen neu eingefuhrt. Dies
bietet den Anlass fur eine zusammenhangende Darstellung der
bestehenden Abkommensvorschriften zu Immobiliengesellschaften in
Einkommensteuer, Vermoegensteuer und Erbschaftsteuer. Die Autorin
erlautert hierzu anhand von Grundfallen die Besteuerung in
Deutschland und Frankreich bei deutscher Beteiligung an
Immobiliengesellschaften mit franzoesischem Immobilienbesitz und
veranschaulicht in diesem Kontext das Zusammenspiel zwischen
nationaler Besteuerung und Abkommensrecht.
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