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Als Amicus curiae koennen sich deutsche und europaische
Wettbewerbsbehoerden im Gerichtsverfahren zu Wort melden. Seine
prozessuale Funktion im Zivilprozess ist Gegenstand dieser Arbeit.
Anhand wegweisender Entscheidungen wird hierfur seine Entwicklung
aus dem fruhen Common Law bis zum heutigen Antitrust Law der USA
nachvollzogen. Die Grunde seiner Etablierung im deutschen und
europaischen Kartellrecht und die Voraussetzungen seiner
Beteiligung lassen auf seine dortige Funktion schliessen. Kritisch
betrachtet wird vor diesem Hintergrund die Rechtsprechung des
Europaischen Gerichtshofs, die eine funktionale Ausweitung des
Amicus curiae bedeutet. Eine nahere Darstellung finden auch die
Grenzen seiner Berucksichtigung, die das deutsche
Zivilverfahrensrecht und europarechtliche UEberlagerungen ziehen.
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