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Mediation gewinnt an oeffentlicher Aufmerksamkeit und damit an Bedeutung. Stetig werden neue Anwendungsbereiche erschlossen. Im Bereich des Arzthaftungsrechtes ist sie allerdings noch weitgehend unbekannt. Dieses Buch beschaftigt sich mit der Frage, ob Mediation auch in Arzt-Patient-Konflikten eine gleichwertige Streitbeilegungsmoeglichkeit neben den gerichtlichen Verfahren sowie den Verfahren der Gutachterkommissionen und Schlichtungsstellen der Landesarztekammern sein kann. Im Fokus stehen dabei sowohl die theoretische Geeignetheit der Mediation im Bereich des Arzthaftungsrechtes als auch ihre praktischen Umsetzungschancen. Mit Hilfe dieser Erkenntnisse setzt sich die Autorin mit den Grenzen des Verfahrens und seinen Anwendungsmoeglichkeiten eingehend auseinander.
Die Pflicht zur Aufkllirung des Patienten gehOrt seit Jahren zu den Hauptthemen des Arztrechts. Die Fillle der Judikate und Publikationen lliBt sich kaurn mehr iibersehen. Anders als bei den Sorgfaltspflichten setzte bei der Aufklii.rung nicht die lirztliche WlS- senschaft, sondem die Jurisprudenz die MaBstiibe. Die richterliche Spruchpraxis schuf die Aufkllirungsstandards und bildet sie fort. Manches Urteil entziindete den Streit zwi- schen Juristen und Medizinem. Doch die Arzteschaft hat die Herausforderung unseres Rechtsstaates im ganzen angenommen. Ante wie Juristen haben durch kritischen Gedankenaustausch dazugelemt; die Kontroversen haben sich entspannt. Das Bemii- hen urn ausgewogene Anforderungen fmdet seinen Niederschlag in den leitenden Er- kenntnissen des Bundesgerichtshofs. Das Buch wendet sich an Arzte und Juristen. Es bemiiht sich urn konkrete Aus- kiinfte mittels forensisch entschiedener Hille, die es in systematischen Zusammenhan- gen auswertet. Zugunsten einer stratfen Darstellung haben wir auf ausfiihrliche Utera- turzitate im Text verzichtet; ein umfassendes Uteraturverzeichnis fmdet sich am SchluB des Buches. Kritik iibten wir behutsam. Es kam uns mehr darauf an, den Rechtszustand wiederzugeben und zu erkliiren, als neue Thesen zu verfechten. Wrr danken den studentischen Hilfskriiften Ursula GObel, Bettina Miiller und Michael Pap fUr das Mitlesen der Korrekturen, dem Verlag fUr die gute Zusammen- arbeit. Heidelberg, Januar 1983 B.-RKern, ALaufs Inhaltsveneichnis 1 Einleitung................................................................ 1 2 Rechtliche und ethische Begriindung der Selbstbestimmungsaufklirung .. . . . .. . . . .. . .. . .. . .. . . . . . .. . . . . . . . . . . . . . 7 3 Allgemeine Regeln . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3.1 Der Aufkliirungspflichtige .......................................... 11 3.1.1 Bestimmung des Aufklfuungspflichtigen ............................ 11 3.1.2 Der behandelnde Arzt. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11 . . . . . . . . . . . . . . . . . 3.1.3 Der praktische Arzt . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12 . . . . . . . . . . . . . . . . . .
]ber 90 000 angestellte und beamtete [rzte arbeiten in Deutschland in Krankenh{usern unterschiedlicher Tr{ger. Entsprechend vielgestaltig sind ihre Dienst- und Arbeitsbedingungen. Weder Vorschriften noch arbeits- und dienstrechtliche Probleme sind bisher zusammenfassend dargestellt worden. Hier will das Lexikon Abhilfe schaffen. Von A bis Z - "[rztliche Approbation" bis "Zusatzbezeichnung" - soll es dem Krankenhausarzt schnelle und verst{ndliche Antwort auf seine Statusfragen geben. Die enge organisatorische Verzahnung zwischen {rztlichem und nicht{rztlichem Bereich macht es auch zum Ratgeber nicht{rztlichen Personals. Die gro~e Nachfrage hat Autoren und Verlag zu einer 2. unver{nderten Auflage bewogen.
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