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Das Wechselspiel aus einseitiger Leistungsanderung und entsprechender Mehrvergutung (Einheitspreisneuberechnung) ist ein zentrales, uber Jahrzehnte eingehend diskutiertes Element der VOB/B. Das Sujet gewann mit dem 01.01.2018 neue Aktualitat, als mit der Novelle des Bauvertragsrechts des BGB zahlreiche Regelungen der VOB/B zum Teil adaptiert, zum Teil abweichend in das Gesetz Einzug fanden. Konkret jenes fur das BGB neue Leistungsanderungsrecht in 650b BGB und die im Verbund zu lesende Vorschrift des 650c BGB wurden nach dem Vorbild der VOB/B geschaffen. Das ohnehin nicht triviale Verhaltnis der VOB/B zum BGB ist fur den Bereich der Nachtrage wegen Leistungsanderungen ein damit aktuelles wie praxisrelevantes Thema, zu dessen Diskussion die vorliegende Abhandlung einen Beitrag leisten soll - insbesondere mit Blick auf die AGB-Kontrolle der einschlagigen VOB/B-Klauseln und die analoge Anwendbarkeit der novellierten Paragrafen des BGB zur sog. 80-Prozent-Regelung und dem einstweiligen Rechtsschutz ( 650d BGB). Zudem wird eine eigene Methodik zur Einheitspreisneuberechnung (Konsensmethode) vorgestellt.
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