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In einem Vorwort, das wohl bei jedem Buch als Nachwort geschrieben wird, pflegt man die Notwendigkeit des Werkes zu begrunden. Das ausfuhrliche handbuchahnliche Lehrbuch der gerichtlichen Medizin, das von HoFMANN begrundet, von HABERDA fortgefuhrt wurde und mitunter nicht ganz zu Unrecht als die "Bibel der Gerichtsmedizin" bezeichnet wird, hat seit 1927 Neuauflagen nicht mehr erlebt. In der ersten Zeit des zweiten Weltkrieges ist im Springer Verlag das von v. NEUREITER, PIETRUSKY und ScHUETT herausgegebene Hand woerterbuch der gerichtlichen Medizin und Kriminalistik erschienen, das sich zur Aufgabe stellte, den damaligen Stand der Wissenschaft demjenigen Leser zugangig zu machen, der sich uber Einzelheiten informieren wollte. Auch dieses Buch ist vergriffen. Die damals erschienene Auflage entspricht nicht mehr dem gegenwartigen Stand der Forschung. Auch sagte vielleicht manchen die Form eines Handwoerterbuches nicht zu. Jedes Woerterbuch muss von einer Vielzahl von Autoren geschrieben werden. Hierbei ist es unvermeidlich, dass die einzelnen Abschnitte verschieden grundlich ausfallen, und dass die Auf fassungen im einzelnen manchmal nicht ubereinstimmen. In der letzten Zeit des Krieges und nach dem Kriege sind erschienen: Das Lehrbuch der gerichtlichen Medizin von PIETRUSKY, der Leitfaden der gericht lichen Medizin von W ALCHER, die gerichtsarztliche Diagnostik und Technik von MERKEL und W ALCHER, das von PoNSOLD herausgegebene Lehrbuch der gerichtlichen Medizin, an dem gleichfalls eine Vielzahl von Wissenschaftlern mitgearbeitet hat, -. ,md schliesslich das auf Schweizer Verhaltnisse zugeschnittene Lehrbuch von DETTLING, ScHOENBERG und ScHWARZ.
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