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Die Arbeit zeigt das traditionell haushaltsrechtliche Anliegen der
Regelungen zur Auftragsvergabe auf. Sie wendet sich der voneinander
abweichenden Entwicklung des Vergaberechts in Staat und Kirche zu
und begrundet vor dem Hintergrund einer Vielzahl ungeklarter Fragen
im europarechtlich bestimmten staatlichen Vergaberecht, warum die
evangelischen Landeskirchen in Deutschland keine oeffentlichen
Auftraggeber sind. Fur staatlich gefoerderte kirchliche Auftrage
werden die Voraussetzungen und Moeglichkeiten untersucht,
religionsspezifische Anliegen bei der Auftragsvergabe
einzubeziehen.
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