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Studienarbeit aus dem Jahr 2004 im Fachbereich Jura - Offentliches Recht / Staatsrecht / Grundrechte, Note: 13 Punkte, Martin-Luther-Universitat Halle-Wittenberg, Veranstaltung: Seminar zur Allgemeinen Staatsrechtslehre: Das Menschenbild des Grundgesetzes, 36 Quellen im Literaturverzeichnis, Sprache: Deutsch, Anmerkungen: Beinhaltet den Begriff der Grundrechte und die Moglichkeit der Verwirkung von Grundrechten. Enthalt eine Diskussion uber das Sicherheitsrisiko Mensch., Abstract: Beinhaltet den Begriff der Grundrechte und die Moglichkeit der Verwirkung von Grundrechten. Enthalt eine Diskussion uber das Sicherheitsrisiko Mensch. Recht ist ohne seine Geschichte nicht zu verstehen. Rechtliche Regelungen konnen einen langeren Atem als politischen Ordnungen haben. Die Grundrechte dagegen sind politisches Recht und unterliegen einem Abhangigkeitsverhaltnis zur politischen Ordnung, die sie garantiert. Es ist eine Errungenschaft neuzeitlichen Denkens, das Menschenrechte als Grundrechte in einer Verfassung verankert wurden. Die Herausbildung von Grundrechten steht deshalb im Zusammenhang mit dem burgerlichen Verfassungsstaat der Moderne. Der eigentliche Begriff der Grundrechte entstand als solcher um 1770 in Frankreich als droits fondamentaux." Als Legitimierung einer burgerlichen Ordnung wurden neben den naturlichen Menschenrechten auch sogenannte Gesellschaftsrechte in der Verfassung als Grundrechte verburgt. Die Grundrechte sind Ausdruck individueller Freiheit in einer politischen Ordnung.
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