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Gesellschaften, bei denen zumindest ein Gesellschafter für die
Verbindlichkeiten der Gesellschaft persönlich haftet
(„Personengesellschaften“), weisen gegenüber
haftungsbeschränkten Gesellschaften eine Reihe von Besonderheiten
auf. Caspar Behme analysiert die Funktion von Gesellschaften mit
persönlicher Gesellschafterhaftung und skizziert unter Rückgriff
auf Erkenntnisse der Rechtsökonomik und der Rechtsvergleichung,
wie ein Personengesellschaftsrecht aussehen könnte, wenn man es
konzipierte, ohne dabei an die (dogmatischen) Pfadabhängigkeiten
einer bestimmten Rechtsordnung gebunden zu sein. Dabei wird
deutlich, dass die konkrete rechtliche Ausgestaltung von
Gesellschaften im Wesentlichen davon abhängt, ob ihre
Gesellschafter für die Verbindlichkeiten der Gesellschaft
persönlich haften oder nicht, und dass die Antworten auf
zahlreiche Einzelfragen des Gesellschaftsrechts durch die
persönliche Gesellschafterhaftung bzw. ihre Beschränkung
determiniert werden.
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