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Das Handbuch des Römischen Privatrechts gilt dem römischen
Privat- und Zivilprozessrecht von den ältesten römischen
Rechtsquellen bis zur Zeit Justinians. Erstmals seit fünfzig
Jahren erfolgt eine umfassende Darstellung auf der Höhe des
aktuellen Forschungsstandes. Das Werk bietet sachkundige
Orientierung angesichts der Vielzahl der Forschungsgegenstände und
der stetig reicher werdenden Sekundärliteratur. Es dient auch
Althistorikern, Klassischen Philologen, anderen
Geisteswissenschaftlern und Vertretern des geltenden Rechts als
Nachschlagewerk und erhebt den Anspruch, ein Bezugspunkt der
internationalen römisch-rechtlichen Forschung zu sein. Der
Schwerpunkt der Darstellung liegt auf der Diskussion der
spätrepublikanischen und kaiserzeitlichen römischen Jurisprudenz,
wobei eine intensive Bezugnahme auf den Prozess erfolgt. Die
juristische Papyrologie und Epigraphik sind ebenso berücksichtigt
wie die provinziale Rechtspraxis. Das Handbuch erscheint in 2
Bänden und wird nur geschlossen abgegeben.
Das Konzept des Allgemeinen Teils des Privatrechts ist ein Beispiel
fur die Innovationskraft der Rechtswissenschaft des 18. und 19.
Jahrhunderts. Fur die Gegenwart fragt sich, ob eine vergleichbare
Innovation in einer Ersetzung des Allgemeinen Teils durch neue
systematische Schoepfungen der digitalen AEra bestehen koennte. Die
in diesem Band gesammelten Aufsatze arbeiten heraus, dass bei der
Suche nach einer innovativen Alternative zum Allgemeinen Teil
mindestens drei Aspekte der Rechtserfahrung nicht ubergangen werden
durfen: die historische Verwurzelung der Begriffe und Institute;
die Frage, inwieweit die Rechtswissenschaft Elemente anderer
Wissenschaften verwerten kann; die innere Verbindung der
Verallgemeinerungsmodelle zum Rechtstoff mit den Grundlagen
juristischer Methode.
Der Band versammelt die Ergebnisse des DAAD-Heidelberg-Programms,
welches seit 2010 junge Dozenten der Rechtswissenschaft aus aller
Welt zu freier Forschung zusammenfuhrte. Aktuelles Thema ist das
UEberschneidungsfeld von Zivilprozessrecht und Rechtsgeschichte.
Die Beitrage dokumentieren zugleich die Lebendigkeit des
Wissenschaftsaustauschs zwischen Italien, Chile und Deutschland.
Ist der Allgemeine Teil ein "deutscher Sonderweg", wie oft
behauptet? Das sicher nicht, wie die kreative Rezeption dieser
Figur etwa im polnischen und portugiesischsprachigen Rechtsraum, in
Griechenland und in Ostasien beweist. Er ist aber auch nicht das
internationale Standardmodell. Das gibt Anlass zu der Frage, was
ein Allgemeiner Teil nach rechtsvergleichender und
rechts-geschichtlicher Erfahrung ist und was er leisten kann - auch
in der europaischen Rechtsvereinheitlichung. Sie wird in diesem
Tagungsband, dem Ergebnis zweier deutsch-polnisch-lusitanischer
Konferenzen, sowohl ubergreifend als auch hinsichtlich ausgewahlter
Institute ausgeleuchtet. Zusammenfassungen in polnischer,
portugiesischer und englischer Sprache sind vorhanden.
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Recht, Architektur Und Kunst - Direito, Arquitetura E Arte (German, Paperback)
Christian Baldus, Rui Pereira Dias, Stefan Grundmann, Jan Dirk Harke, Claudia Lima Marques, …
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