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Die Personalisierte Medizin (auch Individualisierte Medizin) eroeffnet neue Perspektiven fur Pradiktion, Diagnostik, Therapie und Medikamentenentwicklung. Die Auswahl von Medikation und Dosierung in Abhangigkeit individueller Besonderheiten durch den Nachweis von Biomarkern und die Abstimmung der pharmakotherapeutischen Optionen auf die molekularen Besonderheiten eines Tumors in der Onkologie sind Beispiele dieses medizinischen Konzepts. Die damit einhergehenden Rechtsfragen beruhren das Arztrecht, das Arzneimittelrecht, das Recht der Krankenversicherungen und das Datenschutzrecht. Die DGMR hat in ihrem Einbecker Workshop im Fruhjahr 2013 mit Experten der Medizin und der Rechtswissenschaften die Rechtsfragen der Personalisierten Medizin in einem Workshop erarbeitet und dazu Empfehlungen beschlossen. Damit liegen zusammengefasste Erkenntnisse in diesem noch jungen Bereich vor, die die weiteren Diskussionen bereichern sollen.
Die arztliche Therapiefreiheit unterliegt heute zunehmend rechtlichen, wirtschaftlichen und strukturellen Restriktionen. Politik und Gesellschaft in Deutschland stehen vor der Entscheidung, ob sie die Krankenversorgung zukunftig in die Hande einer staatlich gepragten Medizin oder - wie bisher - in die Verantwortung der behandelnden Arzte und der ihnen anvertrauten Patienten legen wollen. Die Deutsche Gesellschaft fur Medizinrecht (DGMR)e.V. spricht sich in ihren vorliegenden Empfehlungen fur den Erhalt und die Fortentwicklung des arztlichen Leitbildes aus."
Das Institut fur Qualitat und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) ist eine innovative Konstruktion, die zahlreiche Rechtsfragen aufwirft. Dieses Buch untersucht Aufgaben, Struktur und Rechtsnatur des IQWiG, die rechtlichen Anforderungen an das Bewertungsverfahren und gibt Aufschluss uber die Moglichkeiten des Rechtsschutzes der betroffenen Patientenkreise und pharmazeutischen Unternehmen. Die rechtlich fundierten Darstellungen enthalten auch zahlreiche Ratschlage fur das praktische Vorgehen in einem Bewertungsverfahren."
Die Deutsche Gesellschaft f r Medizinrecht hat Empfehlungen zu Rechtsfragen der Pr implantationsdiagnostik erarbeitet. Sie kn pft damit an ihre "Einbecker Empfehlungen zu genetischen Untersuchungen und Pers nlichkeitsrecht" an. Die fortschreitende Diskussion war Anlass, sich mit medizinischen, ethischen und rechtlichen Fragen der Pr implantationsdiagnostik im internationalen Rahmen und mit Blick auf m gliche Gesetzes nderungen auseinanderzusetzen.
Entwicklungen in Biomedizin, Genetik und Informatik fA1/4hren zu einem Wissenszuwachs im VerstAndnis der Ursachen und Entstehungsmechanismen von Krankheiten. Damit verbunden ist die Hoffnung, zukA1/4nftig Krankheitsrisiken frA1/4hzeitiger zu erkennen und durch MaAnahmen der Entwicklung von Krankheiten vorzubeugen. Mehr als andere Untersuchungsergebnisse erlauben genetische Informationen Aussagen A1/4ber den Gesundheitszustand auch von FamilienangehArigen. Sie bergen damit das Risiko konfligierender Interessen im Hinblick auf deren autonome LebensfA1/4hrung und informationelle Selbstbestimmung in sich. Das Buch enthAlt die auf dem 10. Einbecker Workshop gehaltenen VortrAge, die sich aus medizinisch-naturwissenschaftlicher und juristischer Sicht mit dem Thema befassen. Im Anhang werden wichtige Materialien zum Thema Gentest ergAnzt. So ist das Asterreichische Gentechnikgesetz, der Schweizer Entwurf eines Gentestgesetzes und der Entwurf der Fraktion der GRAoeNEN im Bundestag fA1/4r ein Deutsches Gentestgesetz enthalten.
Die Aufhebung zeitlicher und raumlicher Grenzen durch den Einsatz der Telemedizin wirft eine Fulle rechtlicher Fragen auf. Auf dem 7. Einbecker Workshop der DGMR haben sich Experten der Medizin und des Rechts, Praktiker, Wissenschaftler und Angehoerige der Koerperschaften im Gesundheitswesen mit diesen Rechtsfragen beschaftigt und einen Empfehlungstext erarbeitet, der national und international grosse Beachtung fand. Die "Einbecker Empfehlungen zu Rechtsfragen der Telemedizin" sind zusammen mit den Referaten in diesem Werk wiedergegeben. Sie bilden die Grundlage fur die Weiterentwicklung rechtlicher Loesungen fur nationale und internationale Telemedizin.
Mit dem Inkrafttreten des Transplantationsgesetzes ist auch die Vergabepraxis der Spenderorgane auf eine neue rechtliche Grundlage gestellt worden. Der Tagungsband enthAlt in der fA1/4r die Einbecker Empfehlungen gewohnten Weise Vorgaben fA1/4r die Erstellung der nach dem Transplantationsgesetz geforderten Richtlinien. Die BeitrAge geben zugleich den gegenwArtigen medizinischen und juristischen Kenntnisstand der Materie wieder.
In den letzten Jahren ist das Haftungsrisiko des Arztes durch die Fortschritte der Medizin und die Entwicklung der Rechtsprechung deutlich gestiegen. Die Spruchpraxis vieler Gerichte, auch der Obergerichte, stellt teilweise nur schwer erfA1/4llbare Anforderungen an die AufklArung der Patienten. Die Deutsche Gesellschaft fA1/4r Medizinrecht hat sich mit dieser Entwicklung beschAftigt und Empfehlungen zum Haftungsrecht erarbeitet. Im Ergebnis fordert sie eine Abkehr von der gegenwArtigen Entwicklung, eine Neuregelung der AufklArungspflicht des Arztes, eine Verbesserung im Bereich der Gutachter und Schlichtungsstellen, die KlArung der Voraussetzungen einer VersicherungslAsung und hat dabei im Auge, mehr Sicherheit im VerhAltnis zwischen den medizinischen Berufsgruppen und den VersicherungstrAgern zu schaffen.
Der Dissens zwischen elterlichem und arztlichem Willen bei der Behandlung von Kindern und Jugendlichen beschaftigt seit Jahren die Gerichtsbarkeit. Aus neuerer Zeit stammen in Deutschland Entscheidungen zum Konflikt des Schwangerschaftsabbruchs bei Minderjahrigen, Empfangnisverhutung von Minderjahrigen, Sterilisation und Operationen am geistig Behinderten. In einem gemeinsamen Workshop der Deutschen Gesellschaft fur Kinderheilkunde und der Deutschen Gesellschaft fur Medizinrecht wurden auf der Basis von Analysen problematischer Kasuistiken Empfehlungen zu den Fragen der Therapieverweigerung bei Kindern und Jugendlichen erarbeitet, die den betroffenen AErzten und Juristen eine konstruktive Diskussion in diesem komplexen Problemkreis ermoeglichen und patientengerechte Entscheidungen erleichtern sollen.
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