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Die Personalisierte Medizin (auch Individualisierte Medizin)
eroeffnet neue Perspektiven fur Pradiktion, Diagnostik, Therapie
und Medikamentenentwicklung. Die Auswahl von Medikation und
Dosierung in Abhangigkeit individueller Besonderheiten durch den
Nachweis von Biomarkern und die Abstimmung der
pharmakotherapeutischen Optionen auf die molekularen Besonderheiten
eines Tumors in der Onkologie sind Beispiele dieses medizinischen
Konzepts. Die damit einhergehenden Rechtsfragen beruhren das
Arztrecht, das Arzneimittelrecht, das Recht der
Krankenversicherungen und das Datenschutzrecht. Die DGMR hat in
ihrem Einbecker Workshop im Fruhjahr 2013 mit Experten der Medizin
und der Rechtswissenschaften die Rechtsfragen der Personalisierten
Medizin in einem Workshop erarbeitet und dazu Empfehlungen
beschlossen. Damit liegen zusammengefasste Erkenntnisse in diesem
noch jungen Bereich vor, die die weiteren Diskussionen bereichern
sollen.
Die arztliche Therapiefreiheit unterliegt heute zunehmend
rechtlichen, wirtschaftlichen und strukturellen Restriktionen.
Politik und Gesellschaft in Deutschland stehen vor der
Entscheidung, ob sie die Krankenversorgung zukunftig in die Hande
einer staatlich gepragten Medizin oder - wie bisher - in die
Verantwortung der behandelnden Arzte und der ihnen anvertrauten
Patienten legen wollen. Die Deutsche Gesellschaft fur Medizinrecht
(DGMR)e.V. spricht sich in ihren vorliegenden Empfehlungen fur den
Erhalt und die Fortentwicklung des arztlichen Leitbildes aus."
Das Institut fur Qualitat und Wirtschaftlichkeit im
Gesundheitswesen (IQWiG) ist eine innovative Konstruktion, die
zahlreiche Rechtsfragen aufwirft. Dieses Buch untersucht Aufgaben,
Struktur und Rechtsnatur des IQWiG, die rechtlichen Anforderungen
an das Bewertungsverfahren und gibt Aufschluss uber die
Moglichkeiten des Rechtsschutzes der betroffenen Patientenkreise
und pharmazeutischen Unternehmen. Die rechtlich fundierten
Darstellungen enthalten auch zahlreiche Ratschlage fur das
praktische Vorgehen in einem Bewertungsverfahren."
Die Deutsche Gesellschaft f r Medizinrecht hat Empfehlungen zu
Rechtsfragen der Pr implantationsdiagnostik erarbeitet. Sie kn pft
damit an ihre "Einbecker Empfehlungen zu genetischen Untersuchungen
und Pers nlichkeitsrecht" an. Die fortschreitende Diskussion war
Anlass, sich mit medizinischen, ethischen und rechtlichen Fragen
der Pr implantationsdiagnostik im internationalen Rahmen und mit
Blick auf m gliche Gesetzes nderungen auseinanderzusetzen.
Entwicklungen in Biomedizin, Genetik und Informatik fA1/4hren zu
einem Wissenszuwachs im VerstAndnis der Ursachen und
Entstehungsmechanismen von Krankheiten. Damit verbunden ist die
Hoffnung, zukA1/4nftig Krankheitsrisiken frA1/4hzeitiger zu
erkennen und durch MaAnahmen der Entwicklung von Krankheiten
vorzubeugen. Mehr als andere Untersuchungsergebnisse erlauben
genetische Informationen Aussagen A1/4ber den Gesundheitszustand
auch von FamilienangehArigen. Sie bergen damit das Risiko
konfligierender Interessen im Hinblick auf deren autonome
LebensfA1/4hrung und informationelle Selbstbestimmung in sich.
Das Buch enthAlt die auf dem 10. Einbecker Workshop gehaltenen
VortrAge, die sich aus medizinisch-naturwissenschaftlicher und
juristischer Sicht mit dem Thema befassen. Im Anhang werden
wichtige Materialien zum Thema Gentest ergAnzt. So ist das
Asterreichische Gentechnikgesetz, der Schweizer Entwurf eines
Gentestgesetzes und der Entwurf der Fraktion der GRAoeNEN im
Bundestag fA1/4r ein Deutsches Gentestgesetz enthalten.
Die Aufhebung zeitlicher und raumlicher Grenzen durch den Einsatz
der Telemedizin wirft eine Fulle rechtlicher Fragen auf. Auf dem 7.
Einbecker Workshop der DGMR haben sich Experten der Medizin und des
Rechts, Praktiker, Wissenschaftler und Angehoerige der
Koerperschaften im Gesundheitswesen mit diesen Rechtsfragen
beschaftigt und einen Empfehlungstext erarbeitet, der national und
international grosse Beachtung fand. Die "Einbecker Empfehlungen zu
Rechtsfragen der Telemedizin" sind zusammen mit den Referaten in
diesem Werk wiedergegeben. Sie bilden die Grundlage fur die
Weiterentwicklung rechtlicher Loesungen fur nationale und
internationale Telemedizin.
Mit dem Inkrafttreten des Transplantationsgesetzes ist auch die
Vergabepraxis der Spenderorgane auf eine neue rechtliche Grundlage
gestellt worden. Der Tagungsband enthAlt in der fA1/4r die
Einbecker Empfehlungen gewohnten Weise Vorgaben fA1/4r die
Erstellung der nach dem Transplantationsgesetz geforderten
Richtlinien. Die BeitrAge geben zugleich den gegenwArtigen
medizinischen und juristischen Kenntnisstand der Materie wieder.
In den letzten Jahren ist das Haftungsrisiko des Arztes durch die
Fortschritte der Medizin und die Entwicklung der Rechtsprechung
deutlich gestiegen. Die Spruchpraxis vieler Gerichte, auch der
Obergerichte, stellt teilweise nur schwer erfA1/4llbare
Anforderungen an die AufklArung der Patienten. Die Deutsche
Gesellschaft fA1/4r Medizinrecht hat sich mit dieser Entwicklung
beschAftigt und Empfehlungen zum Haftungsrecht erarbeitet. Im
Ergebnis fordert sie eine Abkehr von der gegenwArtigen Entwicklung,
eine Neuregelung der AufklArungspflicht des Arztes, eine
Verbesserung im Bereich der Gutachter und Schlichtungsstellen, die
KlArung der Voraussetzungen einer VersicherungslAsung und hat dabei
im Auge, mehr Sicherheit im VerhAltnis zwischen den medizinischen
Berufsgruppen und den VersicherungstrAgern zu schaffen.
Der Dissens zwischen elterlichem und arztlichem Willen bei der
Behandlung von Kindern und Jugendlichen beschaftigt seit Jahren die
Gerichtsbarkeit. Aus neuerer Zeit stammen in Deutschland
Entscheidungen zum Konflikt des Schwangerschaftsabbruchs bei
Minderjahrigen, Empfangnisverhutung von Minderjahrigen,
Sterilisation und Operationen am geistig Behinderten. In einem
gemeinsamen Workshop der Deutschen Gesellschaft fur Kinderheilkunde
und der Deutschen Gesellschaft fur Medizinrecht wurden auf der
Basis von Analysen problematischer Kasuistiken Empfehlungen zu den
Fragen der Therapieverweigerung bei Kindern und Jugendlichen
erarbeitet, die den betroffenen AErzten und Juristen eine
konstruktive Diskussion in diesem komplexen Problemkreis
ermoeglichen und patientengerechte Entscheidungen erleichtern
sollen.
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