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Gegenstand der Arbeit sind die sogenannten Fensterprogramme nach
dem Rundfunkstaatsvertrag. Die "Fenster" sind - je nach Art in
unterschiedlichem Masse - eigenstandige Fernsehprogramme im Rahmen
des Programms eines anderen Veranstalters, welche der
Meinungsvielfalt dienen sollen. Im verfassungs-, europa- und
allgemein-medienrechtlichen Kontext werden die Ursprunge der
Fensterprogrammregelung und deren Funktion zur Foerderung von
Meinungsvielfalt aufgezeigt und problematisiert. Detailliert werden
die unterschiedlichen Arten von regionalen und bundesweiten
Fensterprogrammen und insbesondere deren verfahrensmassige
Ausgestaltung in der Praxis untersucht. Schliesslich werden die
zuvor aufgeworfenen Verfassungsfragen beantwortet.
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