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Der hier vorgelegte KongreBbericht verdeutlicht durch seine The- matik und durch die unterschiedlichen Fachrichtungen der Refe- renten in besonderer Weise den interdisziplinaren Charakter der Sozialmedizin. Ging es am ersten KongreBtage darum, die bisher nur wenig be- achteten und untersuchten Beziehungen zwischen der Leistungs- pflicht der Sozialversicherung - konkretisiert im Leistungsrecht und dessen medizinischen und juristischen Interpretierbarkeit - und den hierdurch bewirkten Kosten des Gesundheitswesens zu analysieren und darzustellen, so war im weiteren Verlauf zu untersuchen, ob das so entwickelte Modell Ansatze zu einer Verbesserung seiner Steuer- barkeit erkennen lieBe. Hierzu gingen die vorgetragenen Meinungen auseinander, weil die einen Referenten auf die regulierenden Wirkungen marktwirt- schaftlicher Eigenschaften von Gesundheitssystemen setzten, ande- re dagegen die Notwendigkeit dirigistischer MaBnahmen bejahten. Offenbar lassen sich weder die Gesetze der Okonomie des Marktes noch diejenigen der sogenannten Kollektivgiiterokonomik auf ein Gebilde mit den iiberaus komplizierten Eigenschaften von Gesund- heitssystemen uneingeschrankt anwenden. Das konnte bedeuten, daB die Gesundheitssystemforschung insoweit noch mehr differen- ziert werden miiBte, um die Physiologie und die Pathophysiologie des Patienten "Gesundheitssystem" besser zu kennen und um damit Ansatze fiir eine Therapie zu gewinnen. Unter dem Thema "Laienpotential im Gesundheitswesen: Fak- ten, gesundheitspolitische Konsequenzen und sozialpolitische Per- spektiven" werden die Ergebnisse aus einem Forschungsverbund dargestellt. Vorgelegt werden die Resultate von Untersuchungen ei- generbrachter Gesundheitsleistungen der Biirger innerhalb der Haushalte, der Selbsthilfegruppen, des Gesundheitsverhaltens, der Intensivpflege, der Herzinfarktrehabilitation und des betrieblichen Arbeitsschutzes.
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