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Das vom Bundesverfassungsgericht uber einen Zeitraum von 20 Jahren
entwickelte Folgerichtigkeitsgebot wird in dieser Arbeit im
Hinblick auf seine verfassungsrechtlichen Grundlagen untersucht.
Die Entwicklung vom Systemgerechtigkeitsgedanken zur
Folgerichtigkeit wird aufgezeigt und eine Abgrenzung vorgenommen.
Eine Durchbrechung der folgerichtigen Ausgestaltung der
Belastungsgrundentscheidung kann durch Lenkungszwecke und
Typisierungsbefugnis gerechtfertigt werden. Dem Gesetzgeber bleibt
es zudem unbenommen, einen Systemwechsel durchzufuhren. Im Hinblick
auf diese Ergebnisse wird eine UEberprufung des
Erbschaftsteuergesetzes auf folgerichtige Ausgestaltung
vorgenommen. Insbesondere das Begunstigungssystem fur
Betriebsvermoegen ( 13a, 13b, 19a ErbStG) halt dem
Folgerichtigkeitsgebot jedoch nicht stand.
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