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Vor dem Hintergrund eines gesteigerten Problembewusstseins fur
vertikale Kompetenzabgrenzungen sowie einer fehlenden
EG-rechtlichen Rundfunkkompetenz werden immer wieder UEbergriffe
der EG in die nationale Rundfunkhoheit beklagt. In diesem Kontext
untersucht diese Arbeit die Massgeblichkeit des EG-Rechts fur
nationale rundfunkpolitische Ordnungsentscheidungen am Beispiel
deutscher gebuhrenfinanzierter Spartenkanale. Unter
Berucksichtigung der neueren EuGH-Rechtsprechung erweist sich dabei
das EG-Beihilferegime fur die fragliche Gebuhrenfinanzierung als
nicht einschlagig. Die Anwendung des somit erst zum Zuge kommenden
Art. 49 EG beinhaltet jedoch kein, wie zuweilen befurchtet,
"Danaergeschenk" fur die nationalen Rundfunkordnungen: Art. 151 EG
stellt - als Kehrseite einer schmalen Kompetenzubertragung - eine
Souveranitatsreserve zugunsten des mitgliedstaatlichen
Rundfunksektors dar. Den materiellen Zusatzgehalten des Art. 151 EG
ist im Rahmen der Rechtfertigungs- bzw.
Verhaltnismassigkeitsprufung von Eingriffen in die
Dienstleistungsfreiheit im Wege der Herstellung vertikaler
praktischer Konkordanz Rechnung zu tragen.
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