Welcome to Loot.co.za!
Sign in / Register |Wishlists & Gift Vouchers |Help | Advanced search
|
Your cart is empty |
|||
Showing 1 - 7 of 7 matches in All Departments
Gegenstand des Handbuchs ist die Frage nach der Relevanz des Konzepts der Zivilen Sicherheit fur Recht und Rechtswissenschaft. Das ursprunglich nicht-juristischen Begriffsverwendungen entstammende Konzept ist geeignet, tradierte Diskussionen uber "Neue Sicherheitsbegriffe" oder die "Neue Sicherheitsarchitektur" in andere Bahnen zu lenken. Dadurch findet es auch Eingang in rechtspolitische, verwaltungswissenschaftliche und technikorientierte Sicherheitsdiskurse. Das Handbuch geht zentral folgenden Fragen nach: Welche Relevanz erlangt das Konzept der Zivilen Sicherheit im Recht und in der Rechtswissenschaft? Inwieweit ist es geeignet, Rechtsanwendung und Rechtswissenschaft bei der Handhabung von Sicherheitsbegriffen neue Impulse zu verleihen? Inwieweit kann das Konzept die Auslegung von Sicherheits- oder sicherheitsbezogenen Begriffen im Recht verandern? Welche Herausforderungen stellt das - ggf. neu auszulegende - Recht an Massnahmen zur Bestimmung, Herstellung und Gewahrleistung von Sicherheit ausserhalb des Rechts? Welche Ruckwirkungen auf das Recht der Zivilen Sicherheit folgen aus dem internationalen Recht und dem Unionsrecht?
This volume presents the lectures and discussions held at the conference of the "Vereinigung der deutschen Staatsrechtslehrer" (the association of german professors for public law), October 1st - Ocober 3rd, 2003, Hamburg.
Die Neuauflage, erstmals mit Johannes Eichenhofer als Co-Autor, basiert auf dem bewährten Konzept. Verarbeitet wird insbesondere die enorme Entwicklung der Bundes- und Landesgesetze sowie der Rechtsprechung in den letzten Jahren. Dabei stehen IT-rechtliche Fragen und neue Befugnisse im Zentrum. Zentrales Anliegen bleibt, in einer sich immer stärker ausdifferenzierenden Rechtsordnung Grundstrukturen zu erkennen und zu vermitteln. Zudem werden ordnungsrechtliche Fragen der Pandemiebekämpfung dargestellt. Aus Rezensionen: "Gusy kann mit einer hervorragenden Struktur seines Lehrbuchs deutlich überzeugen [...] Wer einen allgemeinen Überblick über die Materie wünscht, kann sich jederzeit an dieses gut geschriebene, verständliche und hervorragend übersichtliche Lehrbuch halten." Benedikt Bögle https://benedikt-boegle.com/2020/01/28/gusy-polizei-und-ordnungsrecht/
In zunehmendem Masse finden sich in Gesetzen zur Inneren Sicherheit neben zeitlichen Befristungen auch gesetzliche Evaluationsverpflichtungen. Ziel von Evaluationsverfahren ist die nachtragliche UEberprufung der Eingriffsbefugnisse unter den Aspekten von Zielerreichung und Eingriffsintensitat. Hierdurch soll dem Parlament eine objektive Entscheidungsbasis im Hinblick auf eine Verlangerung der Vorschriften geliefert werden. Im vorliegenden Band schildern Evaluatoren ihre praktischen Erfahrungen, werden Evaluationsmethoden und -konzepte sowie Fragen des sachgerechten Umgangs mit dem Evaluationsergebnis diskutiert. Der Band dokumentiert die Fortschritte der Evaluationsforschung und zeigt neue Fragen und Antwortmoeglichkeiten auf.
This introduction to constitutional law was designed as a textbook for readers without any previous knowledge of public law. Basic principles of constitutional law are discussed. The opening introduction is followed by a presentation of constitutionally formative principle decisions pertinent to the republic, democracy, the federal state, the social state, and the constitutional state. Individual basic rights are then addressed with a focus on general basic law doctrine.
Grundrechte und Verfassungsschutz gelten in der politischen Diskussion vielfach als Gegensatze. Der Band analysiert die neuere Gesetzgebung und Rechtsprechung und zeigt insbesondere den Zusammenhang zwischen Grundrechtsschutz und wirksamen Kontrollverfahren auf. Hier werden Fortschritte und Defizite deutlich.
Polizei und Staatsanwaltschaft durfen im Ermittlungsverfahren Methoden zur Gewinnung von Informationen uber Tat und Tater einsetzen, die massiv in Rechte der Beschuldigten oder der mit ihnen in Verbindung gebrachten Personen eingreifen. Um diese fruhzeitigen Eingriffe rechtsstaatlich abzusichern, ist ihre Anordnung grundsatzlich einem Richter vorbehalten. Die auf Aktenanalysen und Interviews beruhende empirische Studie geht der Frage nach, wie der gesetzlich vorgeschriebene Richtervorbehalt bei der Telefonuberwachung in der Praxis gehandhabt wird. Sie fuhrt zu dem Befund, dass die Richter fast immer dem UEberwachungsantrag stattgeben und der Richtervorbehalt eher selten auf einer, wie vom Verfassungsgericht gefordert, eigenstandigen Entscheidung der Richter beruht.
|
You may like...
|