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The planned European legal form Societas Privata Europaea (SPE) is
a limited liability company of a closed group of shareholders, and
thus is comparable to the German GmbH. At the European-level, the
SPE serves as a supplement to the European Limited Liability
Company (SE), which proved to be too difficult for small and
medium-sized companies for various reasons. The SPE will be
introduced on the basis of a European regulation, the content of
which has been largely agreed to by the member states.
On 8 October 2004, the Council Regulation (EC) No. 2157/2001 on the
Statute for the European Company (SE) will enter into force. In
order to make the SE a functional instrument for entrepreneurs and
investors, as well as to ensure the effective application of
European law, it is necessary to pass national implementation
measures by then. National legislators have the opportunity as well
as the challenge to shape, in some respect, a national model of the
SE which would be attractive for investors and would influence
their decision as to where the company be located. Thus, the coming
into force of the SE-Regulation will also give "the starting shot"
for the competition between national legislators with regard to the
law of the European Company. The aim of the present book is to
provide the first indications in those national regulations
specifically concerning the SE. Although no national law has so far
been finally adopted, the first legislative steps have already been
taken in many Member States and first drafts have been published.
These drafts are presented in the book by the national experts.
Moreover, the authors from Member States where no official drafts
so far exist, express their personal reflections on how the
specific regulations of national law would and should look. Given
the fact that in October 2004, when the SE-Regulation comes into
force, the European Union will be enlarged by 10 new Member States,
the reports cover also some of them, i.e. Poland, Hungary and the
Czech Republic.
The contribution of company law to the realization of the domestic
market is still pending in many areas. These findings were the
starting point of the study in hand, which follows the central
theme of company law conforming to a domestic market. This central
theme has a legal and economic aspect: domestic market conformities
in the legal sense are regulations relating to company law if they
correspond to the compelling legal guidelines of Community law; in
the economic sense they conform to the domestic market if they
contribute to international trade in the domestic market. The
clarification of the structural components, followed by the
development of company law in the international process, takes
center stage of the study, including civil rights, adjustments to
the law, the creation of supranational legal forms and the concept
of a legislator competition in the European domestic market. The
findings gained are then applied to the current core questions of
the European company law: the development of international company
law, the protection of creditors and the systems of managing
publicly owned firms.
Die Mitbestimmung der Arbeitnehmer im Aufsichtsrat steht national
und international in der Diskussion. Die Beitrage dieses
Sammelbandes diskutieren das europaische System der
Mitbestimmungsverhandlungen und eroertern seine UEbertragbarkeit
auf das deutsche Recht als Modell der Mitbestimmungserstreckung auf
auslandische Gesellschaften. Weitere Beitrage analysieren die
Mitbestimmungserfahrungen auslandischer Rechtsordnungen, die Suche
nach geeigneten Mitbestimmungsverfahren fur supranationale
Rechtsformen sowie sozialwissenschaftliche Aspekte der
oeffentlichen Wahrnehmung von Mitbestimmung.
Bereits zu Lebzeiten treibt insbesondere vermoegende Personen die
Sorge um den Erhalt des eigenen Vermoegens uber den Tod hinaus um.
Klassischerweise werden Familiengesellschaften in der Rechtsform
der Kommanditgesellschaft gegrundet; zunehmend wird das Vermoegen
aber auch auf eine rechtsfahige Stiftung burgerlichen Rechts
ubertragen. Beteiligt werden vor allem die eigenen, teils noch
minderjahrigen Abkoemmlinge. Der ursprungliche Vermoegensinhaber
hofft, unter ihnen einen geeigneten Nachfolger zu finden. Die
Autorin untersucht, welche Positionen fur einen Minderjahrigen in
Frage kommen und welche Rechte und Pflichten durch die Beteiligten
zu beachten sind. Sie erarbeitet Entscheidungskriterien, die den
Beteiligten ermoeglichen sollen, Fehlentwicklungen zu vermeiden und
zugleich ein Gespur zu entwickeln, in welchen Angelegenheiten ggf.
fruhzeitig ein Erganzungspfleger oder das Familiengericht
einzubeziehen ist.
Restrukturierungsvereinbarungen, die bei aussergerichtlichen
Restrukturierungen zwischen einer deutschen Aktiengesellschaft und
angloamerikanisch gepragten Distressed Hedge Funds abgeschlossen
werden, legen regelmassig deren Einstieg uber einen Debt to Equity
Swap in die Gesellschaft schuldrechtlich fest. Dies kann einen
Konflikt mit der aktienrechtlichen Organisationsverfassung
hervorrufen, weil sich die verschiedenen Organe der AG gegenseitig
Verhaltenspflichten auferlegen. Vor diesem Hintergrund beleuchtet
die Dissertation zum einen die aktienrechtliche Zulassigkeit von
Restrukturierungsvereinbarungen, zum anderen beschaftigt sie sich
mit Zustimmungspflichten der verschiedenen Stakeholder zu einem in
einer Restrukturierungsvereinbarung ganzheitlich festgelegten
Restrukturierungskonzept.
Das Buch bietet eine umfassende Darstellung der
finanzkrisenbedingten gesetzgeberischen Entwicklungen im Bereich
der Vorstandsvergutung und der damit einhergehenden juristischen
Probleme. Insbesondere auf dem Gebiet der aktuellen
Vergutungsregulierung werden neue und fur die Praxis brauchbare
Loesungsansatze herausgearbeitet. Die Vielzahl der in den letzten
Jahren erlassenen Neuregelungen bzw. AEnderungen hat ein besonderes
Augenmerk der Legislative, Exekutive, aber auch der OEffentlichkeit
auf diese Aspekte gelenkt. Die Autorin stellt unter anderem dar,
inwieweit die Neuregelungen zu einer AEnderung des bisherigen
Unternehmensalltags beitragen und somit eine praktische Umsetzung
erfahren. Die Zusammensetzung der Managervergutung sowohl in
Deutschland als auch in Grossbritannien und den USA erfahrt eine
ausfuhrliche Auseinandersetzung.
Die EuGH-Entscheidung Erzberger hat die Diskussion um eine
Internationalisierung der deutschen Unternehmensmitbestimmung neu
angestossen. Zum einen verbleiben offene Fragestellungen bezuglich
der Einbeziehung der im Ausland beschaftigten Arbeitnehmer in die
deutsche Unternehmensmitbestimmung im Hinblick auf deren Wahlrecht
und deren Berucksichtigung bei den Schwellenwerten, die dieses Werk
ausfuhrlich beleuchtet. Zum anderen ist nun aber auch die Politik
gefordert, sich um ein ausgewogenes System der
Unternehmensmitbestimmung in Deutschland und Europa zu kummern.
Insbesondere gibt es mittlerweile zahlreiche Gesetze (MitbestG,
DrittelbG, MontanMitbestG, MontanMitbestErgG, SEBG, MgVG), die
vereinheitlicht werden sollten. Ein moeglicher Weg wird in diesem
Werk ebenfalls aufgezeigt.
Das Buch widmet sich dem Haftungsrisiko des Erwerbers eines
Kommanditanteils, wenn der Verausserer fur bestimmte
Verbindlichkeiten der Gesellschaft unbegrenzt, wie ein persoenlich
haftender Gesellschafter, haftet. Im Zentrum der Untersuchung steht
die Frage, ob den Erwerber eines Kommanditanteils aufgrund der
Rechtsnachfolge in die Rechtsstellung, die der Verausserer bis zur
UEbertragung in Bezug auf den Kommanditanteil innehatte, auch die
persoenliche und ggf. unbeschrankte Haftung des Verausserers
trifft, obgleich eine derartige Haftung des Erwerbers gesetzlich
nicht vorgesehen ist.
Die vorliegende Publikation behandelt den Abzug von
Vermoegenswerten aus einer Aktiengesellschaft vor dem Hintergrund
von zwei praktischen Fallkonstellationen: Zum einen liegt der
Untersuchung der Fall zu Grunde, in dem Vermoegenswerte in einem
Vertragskonzern der beherrschten Gesellschaft entzogen werden, und
der Vertragskonzern anschliessend beendet wird. Zum zweiten geht es
um Falle des sogenannten "Leveraged Buyout", des refinanzierten
Unternehmenskaufs, bei dem die Vermoegenswerte der Zielgesellschaft
durch den Finanzinvestor herangezogen werden, um den Kaufpreis zu
refinanzieren. Die Publikation geht der Frage nach, ob hierfur ein
Beherrschungs- und Gewinnabfuhrungsvertrag rechtlich notwendige
Voraussetzung ist, und welche rechtlichen Grenzen dem Entzug von
Vermoegenswerten gesetzt sind.
Der Autor geht der Frage nach, welche Mitteilungspflichten bei
Finanzinstrumenten nach der novellierten Transparenz-Richtlinie
bestehen. Die den Mitteilungspflichten zugrunde liegende
Beteiligungstransparenz bezweckt, Beherrschungsverhaltnisse,
Aktionarsstruktur und Veranderungen massgeblicher Beteiligungen bei
bestimmten Emittenten offenzulegen. Finanzinstrumente, die bisher
keiner Publizitatspflicht unterlagen, ermoeglichten einen
heimlichen Beteiligungsaufbau an Unternehmen ("Anschleichen"). Die
korrespondierenden Regelungen sind derart erweitert worden, dass
"hidden ownership" und das "Anschleichen" an Unternehmen nach
Umsetzung der neuen Regelungen in nationales Recht der
Mitgliedstaaten weitestgehend der Vergangenheit angehoeren durften.
Der Autor befasst sich mit der hoechst umstrittenen Rechtsfrage,
wie die Abfindung des ausscheidenden GmbH-Gesellschafters gegen das
Eingreifen der Kapitalerhaltungsschranke zu sichern ist. Er setzt
sich mit den hierzu in der Rechtsprechung und Literatur vertretenen
Theorien kritisch auseinander und uberpruft sie auf ihre
dogmatische Tragfahigkeit hin. Im Mittelpunkt der Untersuchung
steht die Frage, ob sich das Grundsatzurteil des BGH vom 24.1.2012,
nach welchem die verbleibenden Gesellschafter nach einer
Zwangseinziehung von Geschaftsanteilen persoenlich fur die
Abfindung haften sollen, dogmatisch legitimieren lasst.
Schliesslich erarbeitet der Autor einen eigenen Loesungsvorschlag.
Das Werk befasst sich mit den spezifischen Pflichten und
Haftungsrisiken des GmbH-Geschaftsfuhrers im Vorfeld der Insolvenz.
Ziel ist es, diese unubersichtliche und verstreute Materie einer
sinnvollen, systematischen Ordnung zuzufuhren. Der Autor
unterscheidet drei Regelungs- bzw. Pflichtenkreise: (1) die
allgemeinen Pflichten des Geschaftsfuhrers mit Blick auf die
Unternehmenskrise, (2) die besonderen Pflichten des
Geschaftsfuhrers im Zusammenhang mit der Kapitalerhaltung und (3)
die besonderen Pflichten des Geschaftsfuhrers im Zusammenhang mit
dem Solvenz- und Existenzschutz. Diesem von Generalklauseln und
unbestimmten Rechtsbegriffen gepragten Regelungsbereich werden so
brauchbare Konturen verliehen, die der besonderen Situation des
Geschaftsfuhrers auch in praktischer Hinsicht gerecht werden.
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