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Die Boerse darf in ihrer Boersenordnung fur einen Teilbereich des
regulierten Marktes Zulassungs- und Zulassungsfolgepflichten
statuieren, die uber die aus der Zulassung zum Grundmarkthandel
resultierenden Verhaltenspflichten des Emittenten hinausgehen.
Vergleichbar den freiverkehrlichen Sondersegmenten wird der
oeffentlich-rechtlich verfasste Handelsplatz auf diese Weise anhand
unterschiedlicher Pflichtenstandards strukturiert. Die vorliegende
Arbeit leuchtet den rechtlichen Rahmen der Teilbereichsregulierung
aus. Dabei unternimmt sie insbesondere den Versuch, die Grenzen der
dem Boersenrat ubertragenen Gestaltungsmacht unter Berucksichtigung
des europaischen Kapitalmarktrechts zu bestimmen und spurt
wesentlichen, mit der Notierung in einem Teilbereich verbundenen
Einzelfragen nach.
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