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Kein anderes wirtschaftsrechtliches Thema steht so kontinuierlich
im Fokus der OEffentlichkeit wie das Dilemma der rauberischen oder
- treffender - erpresserischen Aktionare. Trotz des Bewusstseins um
die Brisanz des Problems reagiert der Gesetzgeber bis heute
zoegerlich und ineffizient. Das zeigt sich einmal mehr am Gesetz
zur Umsetzung der Aktionarsrechterichtlinie (ARUG), das die
Inkonsistenz des tradierten Beschlussmangelrechts weiter verstarkt.
Die Autorin fordert eine Grundsatzreform und verweist nach
Abschaffung von Registersperre und Freigabeverfahren in Umkehrung
der Darlegungs- und Beweislast auf den einstweiligen Rechtsschutz
der Zivilprozessordnung. Die Schwachstellen des durch das ARUG
novellierten Freigabeverfahrens werden berucksichtigt und sein
legislativer Grundgedanke auf das neugestaltete
Beschlussmangelrechtssystem ubertragen. Dabei ist der Schutz der
Minderheitsaktionare entsprechend dem gewandelten
Aktionarsverstandnis weg vom Verbandsmitglied hin zum
Kapitalanleger vermoegensrechtlich gepragt.
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