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Zwingenden Angehörigenschutz gewährleistet das deutsche Erbrecht
durch eine feste Quotenteilhabe: Den Abkömmlingen, den Eltern und
dem Ehegatten des Erblassers steht als "Pflichtteil" die Hälfte
des Wertes ihres gesetzlichen Erbteils zu, wenn sie durch
VerfĂĽgung von Todes wegen von der Erbfolge ausgeschlossen sind.
Für diese bedarfsunabhängige Beschränkung der Testierfreiheit
gibt es keine ĂĽberzeugenden GrĂĽnde. Das vorgestellte
Alternativmodell zum Pflichtteilsrecht soll die Reformdiskussion
wiederbeleben. Es beruht auf dem Grundgedanken, die Testierfreiheit
zu stärken und deshalb die nächsten Angehörigen des Erblassers
nur dann zu schützen, wenn sie eines solchen Schutzes tatsächlich
bedĂĽrfen. Soweit ein solches SchutzbedĂĽrfnis allerdings besteht,
soll es so weit wie möglich befriedigt werden. Dreh- und
Angelpunkt des Reformmodells sind infolgedessen die
Unterhaltspflichten des Erblassers, die als
Nachlassverbindlichkeiten bestehen bleiben.
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