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Forschungsarbeit aus dem Jahr 2007 im Fachbereich Jura - Strafrecht, Note: sehr gut, Aarhus School of Business (Institut fur Rechtsinformatik), 27 Quellen im Literaturverzeichnis, Sprache: Deutsch, Abstract: Die Einfuhrung des des 41. Strafrechtsanderungsgesetzes zur Bekampfung der Computerkriminalitat (41. StrAndG) - insb. des 202c StGB ist in den Medien und von betroffenen Fachkreisen scharf kritisiert worden; auch die IT-Sicherheit werde kriminalisiert und auch nach allgemeiner Anschauung gutartige Anwender von Hackertools seien von der Gnade des Richters" abhangig. Fur die Unternehmen und Mitarbeiter im Bereich der IT-Sicherheit ist die Frage, ob ihr Tun strafbar ist, existenziell. Dies gilt aber nicht weniger fur die Kunden, denn professionelle IT-Sicherheitschecks und Audits sind wichtige Bestandteile des betrieblichen Informationsschutzes und nicht zuletzt des unternehmerischen Risikomanagements, das spatestens seit Einfuhrung des 91 Abs. 2 AktG durch das KonTraG fur Aktiengesellschaften auch rechtlich geboten ist. Diese Untersuchung soll die rechtsdogmatischen Aspekte der neuen und der geanderten Vorschriften - im Kontext mit den unveranderten Normen - klaren und daraus Hinweise fur den praktischen Umgang fur die betroffenen Fachkreise, also insbesondere IT-Sicherheitsunternehmen und deren Mitarbeiter, geben. Die Autoren zeigen im Detail die Strafbarkeitsrisiken einer Vielzahl typischer Vorgange und Prozesse im Bereich der IT-Sicherheit und geben so auf Grundlage der rechtsdogmatischen Erorterungen konkrete Hinweise fur die Praxis.
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