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Forschungsarbeit aus dem Jahr 2007 im Fachbereich Jura -
Strafrecht, Note: sehr gut, Aarhus School of Business (Institut fur
Rechtsinformatik), 27 Quellen im Literaturverzeichnis, Sprache:
Deutsch, Abstract: Die Einfuhrung des des 41.
Strafrechtsanderungsgesetzes zur Bekampfung der
Computerkriminalitat (41. StrAndG) - insb. des 202c StGB ist in den
Medien und von betroffenen Fachkreisen scharf kritisiert worden;
auch die IT-Sicherheit werde kriminalisiert und auch nach
allgemeiner Anschauung gutartige Anwender von Hackertools seien von
der Gnade des Richters" abhangig. Fur die Unternehmen und
Mitarbeiter im Bereich der IT-Sicherheit ist die Frage, ob ihr Tun
strafbar ist, existenziell. Dies gilt aber nicht weniger fur die
Kunden, denn professionelle IT-Sicherheitschecks und Audits sind
wichtige Bestandteile des betrieblichen Informationsschutzes und
nicht zuletzt des unternehmerischen Risikomanagements, das
spatestens seit Einfuhrung des 91 Abs. 2 AktG durch das KonTraG fur
Aktiengesellschaften auch rechtlich geboten ist. Diese Untersuchung
soll die rechtsdogmatischen Aspekte der neuen und der geanderten
Vorschriften - im Kontext mit den unveranderten Normen - klaren und
daraus Hinweise fur den praktischen Umgang fur die betroffenen
Fachkreise, also insbesondere IT-Sicherheitsunternehmen und deren
Mitarbeiter, geben. Die Autoren zeigen im Detail die
Strafbarkeitsrisiken einer Vielzahl typischer Vorgange und Prozesse
im Bereich der IT-Sicherheit und geben so auf Grundlage der
rechtsdogmatischen Erorterungen konkrete Hinweise fur die Praxis.
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