Welcome to Loot.co.za!
Sign in / Register |Wishlists & Gift Vouchers |Help | Advanced search
|
Your cart is empty |
|||
Showing 1 - 3 of 3 matches in All Departments
Die Publikation stellt einen Rechtsvergleich zwischen spanischem und deutschem Recht im Spannungsfeld von Lauterkeitsrecht und Kennzeichenrecht an. Das Hervorrufen von Verwechslungen gehoert seit jeher zu den Kerntatbestanden des Marken- und sonstigen Kennzeichenrechts. Aber wie Art. 10bis der Pariser Verbandsubereinkunft zeigt auch zu den Archetypen unlauteren Wettbewerbs. Auch Art. 6 des Spanischen Gesetzes uber unlauteren Wettbewerb ordnet die Unlauterkeit von "Verwechslungshandlungen" (Actos de confusion) an. Das EU-Recht begegnet Verwechslungsgefahren, nicht nur in verschiedenen kennzeichenrechtlichen Rechtsakten, sondern auch im Lauterkeitsrecht. Die Richtlinie 2005/29/EG uber unlautere Geschaftspraktiken und insbesondere dessen Art. 6 Abs. 2 lit. a, der in Deutschland durch 5 Abs. 2 im Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb umgesetzt wurde, fuhrte in den nachfolgenden Jahren unter anderem zu einer Neujustierung des Verhaltnisses von Markenrecht und Lauterkeitsrecht. Die Studie vergleicht neben der strukturellen Umsetzung der relevanten Vorschriften der Richtlinie, den Stand von Literatur und Rechtsprechung zu vielen Fragen des Nebeneinander der beiden Regelungsmaterien (Marken-und Lauterkeitsrecht) unter europaischen Einfluss in beiden Landern.
Welches Recht auf einen grenzuberschreitenden Erbfall Anwendung findet, richtet sich seit dem 17.08.2015 nach den Vorschriften der europaischen Erbrechtsverordnung. Nach ihr wird in der Regel objektiv an das Recht des letzten gewoehnlichen Aufenthalts des Erblassers angeknupft. Doch auch das Institut der Rechtswahl hat den Weg in die Verordnung gefunden. Im ersten Kapitel befasst sich die Autorin mit der Parteiautonomie im europaischen Erbkollisionsrecht vor Anwendung der Erbrechtsverordnung. Im zweiten Kapitel untersucht sie die in Art. 22 EU-ErbVO enthaltene "professio iuris" und hebt ihre Schranken "de lege lata" hervor. Im dritten und letzten Kapitel geht sie auf die Suche nach den Erweiterungsmoeglichkeiten der erbrechtlichen Rechtswahl "de lege ferenda" und pladiert fur die Zulassung eines offenen Katalogs an wahlbaren Rechten (auch zugunsten einzelner Vermoegenswerte).
Die individuelle Erstellung oder Anpassung von Softwareloesungen ist fur Auftraggeber wie Auftragnehmer zumeist mit erheblichen wirtschaftlichen Risiken verbunden. Daruber hinaus wirft die rechtliche Behandlung solcher komplexen Langzeitprojekte zivilrechtliche Fragestellungen auf, fur die weder das Burgerliche Gesetzbuch (BGB) noch das spanische Zivilgesetzbuch, der Codigo Civil, ausdruckliche Regelungen enthalt. Anhand konkreter Interessenkonflikte, wie sie in der Praxis immer wieder vorkommen, untersucht der Autor, zu welchen Loesungen Rechtsprechung und Rechtslehre auf spanischer Seite einerseits und auf deutscher Seite andererseits gelangen. Bei dem Rechtsvergleich wird von solchen Fallkonstellationen ausgegangen, bei denen die Vertragschliessenden jeweils eine deutsche und eine spanische Firma sind. Dieses Buch versteht sich nicht nur als wissenschaftlicher Beitrag zur deutsch-spanischen Privatrechtsvergleichung, es wendet sich daruber hinaus auch an deutschsprachige Rechtsanwender, um diesen einen vertiefenden Einblick in die Behandlung von Software-Erstellungsvertragen nach spanischem Recht zu vermitteln.
|
You may like...
|