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Die Publikation stellt einen Rechtsvergleich zwischen spanischem
und deutschem Recht im Spannungsfeld von Lauterkeitsrecht und
Kennzeichenrecht an. Das Hervorrufen von Verwechslungen gehoert
seit jeher zu den Kerntatbestanden des Marken- und sonstigen
Kennzeichenrechts. Aber wie Art. 10bis der Pariser
Verbandsubereinkunft zeigt auch zu den Archetypen unlauteren
Wettbewerbs. Auch Art. 6 des Spanischen Gesetzes uber unlauteren
Wettbewerb ordnet die Unlauterkeit von "Verwechslungshandlungen"
(Actos de confusion) an. Das EU-Recht begegnet
Verwechslungsgefahren, nicht nur in verschiedenen
kennzeichenrechtlichen Rechtsakten, sondern auch im
Lauterkeitsrecht. Die Richtlinie 2005/29/EG uber unlautere
Geschaftspraktiken und insbesondere dessen Art. 6 Abs. 2 lit. a,
der in Deutschland durch 5 Abs. 2 im Gesetz gegen den unlauteren
Wettbewerb umgesetzt wurde, fuhrte in den nachfolgenden Jahren
unter anderem zu einer Neujustierung des Verhaltnisses von
Markenrecht und Lauterkeitsrecht. Die Studie vergleicht neben der
strukturellen Umsetzung der relevanten Vorschriften der Richtlinie,
den Stand von Literatur und Rechtsprechung zu vielen Fragen des
Nebeneinander der beiden Regelungsmaterien (Marken-und
Lauterkeitsrecht) unter europaischen Einfluss in beiden Landern.
Welches Recht auf einen grenzuberschreitenden Erbfall Anwendung
findet, richtet sich seit dem 17.08.2015 nach den Vorschriften der
europaischen Erbrechtsverordnung. Nach ihr wird in der Regel
objektiv an das Recht des letzten gewoehnlichen Aufenthalts des
Erblassers angeknupft. Doch auch das Institut der Rechtswahl hat
den Weg in die Verordnung gefunden. Im ersten Kapitel befasst sich
die Autorin mit der Parteiautonomie im europaischen
Erbkollisionsrecht vor Anwendung der Erbrechtsverordnung. Im
zweiten Kapitel untersucht sie die in Art. 22 EU-ErbVO enthaltene
"professio iuris" und hebt ihre Schranken "de lege lata" hervor. Im
dritten und letzten Kapitel geht sie auf die Suche nach den
Erweiterungsmoeglichkeiten der erbrechtlichen Rechtswahl "de lege
ferenda" und pladiert fur die Zulassung eines offenen Katalogs an
wahlbaren Rechten (auch zugunsten einzelner Vermoegenswerte).
Die individuelle Erstellung oder Anpassung von Softwareloesungen
ist fur Auftraggeber wie Auftragnehmer zumeist mit erheblichen
wirtschaftlichen Risiken verbunden. Daruber hinaus wirft die
rechtliche Behandlung solcher komplexen Langzeitprojekte
zivilrechtliche Fragestellungen auf, fur die weder das Burgerliche
Gesetzbuch (BGB) noch das spanische Zivilgesetzbuch, der Codigo
Civil, ausdruckliche Regelungen enthalt. Anhand konkreter
Interessenkonflikte, wie sie in der Praxis immer wieder vorkommen,
untersucht der Autor, zu welchen Loesungen Rechtsprechung und
Rechtslehre auf spanischer Seite einerseits und auf deutscher Seite
andererseits gelangen. Bei dem Rechtsvergleich wird von solchen
Fallkonstellationen ausgegangen, bei denen die Vertragschliessenden
jeweils eine deutsche und eine spanische Firma sind. Dieses Buch
versteht sich nicht nur als wissenschaftlicher Beitrag zur
deutsch-spanischen Privatrechtsvergleichung, es wendet sich daruber
hinaus auch an deutschsprachige Rechtsanwender, um diesen einen
vertiefenden Einblick in die Behandlung von
Software-Erstellungsvertragen nach spanischem Recht zu vermitteln.
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