|
Showing 1 - 7 of
7 matches in All Departments
The revised edition 2011 of sections 620-630 provides a solid and
dogmatic overview of the law regarding the termination of the
employment relationship. Principles are explained and selected
significant key issues are addressed in detail, such as the notion
of prediction as it pertains to behavior-based termination, the
crossing of boundaries while engaging in private conduct, and the
limitation of entrepreneurial freedom by the protection rights of
the employee. An overview of the special termination rights
facilitates an introduction to solving employment law cases.
Die Rechtswissenschaftliche FakultAt der
Christian-Albrechts-UniversitAt ehrt mit der Herausgabe der
GedAchtnisschrift fA1/4r JA1/4rgen Sonnenschein ein Mitglied, das -
bis zu seinem frA1/4hen Tod - durch sein Engagement in Forschung,
Lehre und Selbstverwaltung 24 Jahre lang in besonderer Weise zu
ihrer Wirksamkeit und StabilitAt nach innen und zu ihrem Ansehen
nach auAen beigetragen hat.
Treuhand und Unterbeteiligung werden herkoemmlich als zwei
verschiedene Formen der Beteiligung an Gesellschaftsanteilen
betrachtet. Sie werden rechtlich in unterschiedlicher Weise
behandelt. Ob angesichts der Gemeinsamkeiten beider Rechtsinstitute
an dieser Auffassung festgehalten werden kann, ist Gegenstand der
Untersuchung. Die rechtliche Behandlung von Treuhand und
Unterbeteiligung wird anhand einzelner Bereiche des Gesellschafts-
und des Steuerrechts eroertert. Im Vordergrund steht hierbei die
Frage, ob die fur die unmittelbaren Gesellschafter geltenden
Vorschriften auf Treugeber und Unterbeteiligte als bloss mittelbar
Beteiligte anzuwenden sind und inwieweit sich in diesem
Zusammenhang Unterschiede im Gesellschafts- und im Steuerrecht
ergeben.
Die Mehrheitsbeteiligung von Idealvereinen an Kapitalgesellschaften
ist seit dem "ADAC-Urteil" des BGH weitestgehend anerkannt. Dies
machen sich die Bundesligavereine durch Ausgliederung ihrer
Profiabteilungen zunutze. Dabei wird jedoch ubersehen, dass der
Schutz der Glaubiger nicht so sehr durch die Aufbringung des
Mindestkapitals in der Tochtergesellschaft als solches, sondern
vielmehr durch die persoenliche Verlustbeteiligung ihrer
naturlichen Tragerpersonen erreicht wird. Die Ausgliederung der
Berufssportabteilungen loest somit das seit langem beklagte
Rechtsformproblem nicht. Der Autor schlagt hierzu eine
Gruppenkonzession an die Bundesligavereine nach 22 BGB vor. Damit
liessen sich sportideelle und wirtschaftliche Interessen wie bisher
- und vom DFB weiterhin erwunscht - unter einem Dach vereinigen.
|
You may like...
Loot
Nadine Gordimer
Paperback
(2)
R383
R318
Discovery Miles 3 180
Loot
Nadine Gordimer
Paperback
(2)
R383
R318
Discovery Miles 3 180
|