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In dem Reichshaushalta-Etat fur das Jahr 1903 erschien zum
erstenmale eine Forderung in der Hoehe von 150000 M zur }I
oerderung der Bekampfung des Typhus. }I ur die folgenden Jahre
wurde regelmassig eine weitere Summe zu dem gleichen Zwecke
bewilligt; im Reehnungsjahre 1912 hat die hiernach gewahrte
Reichsbeihilfe den Betrag von insgesamt 1775000 M erreicht. Zur
Begrundung der erstmaligen Bewilligung dieser Mittel war dem Etat
fur das Reichsamt des Innern auf das Jahr 1903 eine Denkschrift 1)
beigefugt, die im wesentlichen die nachstehenden Dar- legungen
enthielt. Anfang der 1890er Jahre, als die Cholera in das Deutsche
Reich eingedrungen war, zeigte es sich, dass es zur Abwehr und
Unterdruckung der Seuche nicht genugt, fur einwandfreie
Verhaltnisse in bezug auf Wasserversorgung und Beseitigung der
Abfallstoffe zu sorgen. Vielmehr wurde die Notwendigkeit erkannt,
jedem einzelnen Krankheitsfalle nachzugehen, den jeweiligen
Seuchenherd aufzudecken und dort der- artige Massnahmen zu treffen,
dass von dem betreffenden Orte aus ein weiterer Schaden nicht mehr
angerichtet werden kann. Diese Erfahrung auf die Bekampfung des
Typhus zu ubertragen, lag um so naher, als beide Krankheiten in
bezug auf ihre Verbreitungsweise viel Gemeinsames darbieten. So hat
Robett Koch zuerst darauf hingewiesen, dass die einzige QueUe und
der gefahrlichste Verbreitet des Typhus- bazillus der infizierte:
Mensch sei und dass es vor allem darauf ankomme, sowohl die
Typhuskranken als auch die gesunden Keimtrager durch die
bakteriologische Unter- suchung zu ermitteln und ihnen gegenuber
die erforderlichen Vorsichtsmassregeln zur Anwendung zu bringen.
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