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In dem Reichshaushalta-Etat fur das Jahr 1903 erschien zum erstenmale eine Forderung in der Hoehe von 150000 M zur }I oerderung der Bekampfung des Typhus. }I ur die folgenden Jahre wurde regelmassig eine weitere Summe zu dem gleichen Zwecke bewilligt; im Reehnungsjahre 1912 hat die hiernach gewahrte Reichsbeihilfe den Betrag von insgesamt 1775000 M erreicht. Zur Begrundung der erstmaligen Bewilligung dieser Mittel war dem Etat fur das Reichsamt des Innern auf das Jahr 1903 eine Denkschrift 1) beigefugt, die im wesentlichen die nachstehenden Dar- legungen enthielt. Anfang der 1890er Jahre, als die Cholera in das Deutsche Reich eingedrungen war, zeigte es sich, dass es zur Abwehr und Unterdruckung der Seuche nicht genugt, fur einwandfreie Verhaltnisse in bezug auf Wasserversorgung und Beseitigung der Abfallstoffe zu sorgen. Vielmehr wurde die Notwendigkeit erkannt, jedem einzelnen Krankheitsfalle nachzugehen, den jeweiligen Seuchenherd aufzudecken und dort der- artige Massnahmen zu treffen, dass von dem betreffenden Orte aus ein weiterer Schaden nicht mehr angerichtet werden kann. Diese Erfahrung auf die Bekampfung des Typhus zu ubertragen, lag um so naher, als beide Krankheiten in bezug auf ihre Verbreitungsweise viel Gemeinsames darbieten. So hat Robett Koch zuerst darauf hingewiesen, dass die einzige QueUe und der gefahrlichste Verbreitet des Typhus- bazillus der infizierte: Mensch sei und dass es vor allem darauf ankomme, sowohl die Typhuskranken als auch die gesunden Keimtrager durch die bakteriologische Unter- suchung zu ermitteln und ihnen gegenuber die erforderlichen Vorsichtsmassregeln zur Anwendung zu bringen.
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