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The on the one hand partially concealed, partially apparent loss of
parliamentary control capability and the on the other hand
increasing preponderance of the government in essential
sociopolitical affairs (eg abandonment of nuclear power,
suppression of terrorism) is becoming more and more frequently
criticized because these factors increasingly ousted the Parliament
from the center of political power. The essay investigates the
reasons behind this development and arrives at an evaluation of
these occurrences via the analysis of the significance of the
parliamentary decision making process and the function of
legislation. In the opinion of the author, the "open society of the
lawmaker" and the tendency towards "deinstitutionalization" of
legislation are especially capable of endangering the freedom as
well as the equality of the citizenry.
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Voelkerrecht (German, Hardcover, 4th 4. Neu Bearb. Aufl. Reprint 20 ed.)
Michael Bothe, Rudolf Dolzer, Kay Hailbronner, Eckart Klein, Philip Kunig, …
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The 4th edition of this textbook offers a comprehensive and highly
topical representation of the law of nations in its entirety in one
volume.
Art. 50 EUV in der Fassung des Vertrages von Lissabon normiert
erstmals ein Recht fur Mitgliedstaaten zum Austritt aus der EU.
Manuela Ludewig stellt das Austrittsverfahren dar, diskutiert die
Rechtsnatur und den Inhalt des anzustrebenden Austrittsabkommens
und befasst sich mit dem Problem, ob ein (partieller) Austritt aus
der Wahrungsunion moeglich ist. Insbesondere interessiert die
Autorin die Frage, ob die zur Beendigung der Mitgliedschaft in
einer internationalen Organisation fuhrenden Tatbestande einen
notwendigen, d. h. auf die Erhaltung der Organisation, oder einen
dynamischen, d. h. auf die bessere Realisierung des
Organisationszwecks gerichteten Effekt haben koennen - und zwar
allein aufgrund ihrer Existenz, ihrer Instrumentalisierung
(Androhung) oder ihrer Verwirklichung.
Seit Jahrhunderten dienen die Koerper der Frauen als
Schlachtfelder. Doch erst vor 20 Jahren kam das Thema sexuelle
Gewalt in bewaffneten Konflikten auf internationaler Ebene auf. Die
Autorin untersucht den Beitrag der Vereinten Nationen zur
Vorbeugung und Repression von sexueller Gewalt im Krieg. Ziel war
es, eine Gesamtbestandsaufnahme der ausgewahlten Wege zum Schutz
der Frauen vor sexueller Gewalt im Konflikt in den Bereichen
"Protection, Prevention und Prosecution" durchzufuhren. Dies
erfolgt anhand der Auswertung der Rechtsprechung des ICTY, ICTR,
SCSL und des IStGH sowie der Durchfuhrung der UN Action Against
Sexual Violence in Conflict, der Arbeit der Human Rights Bodies und
der afrikanischen Organisationen. Die Bekampfung sexueller Gewalt
im Krieg bleibt nach wie vor ein langwieriger Weg. Doch wo fruher
sachgerechte Normen gefehlt haben, wurden solide Grundlagen in den
drei Bereichen geschaffen.
Die Problematik der Statusvertrage In seinem dritten Bericht zum
Volkervertragsrecht hat Sir Humphrey Waldock als Special Rapporteur
der International Law Commission einen Artikel 63 vorgeschlagen,
den er mit der Uberschrift "Treaties providing for objective
regimes" versehen hat 1. Waldock hat damit eine Problematik
aufgegriffen, die im deutschsprachigen Schrifttum verschiedentlich
unter dem Stichwort "Statusvertriige" diskutiert worden ist. So
bezeichnet Georg Dahm aIs Statusvertriige soIehe volkerrechtliche
Abkommen, die "die Rechtsstellung eines Staates, eines Gebietes
oder einer internationalen VerkehrsstraBe als eine flir aIle
verbindliche Ordnung zu definieren vermogen" 2 * Es handle sich urn
Vertriige, die nach der Auffassung der groBen Mehrheit der Staaten,
darunter der im internationalen Leben fiilirenden, dem
Weltinteresse ent- sprechen 3. SoIehe Vertriige ,Jassen nicht nach
Art obligatorischer Vertriige nur Rechte und Pflichten unter den
Parteien entstehen, sondern die Ordnungen, die sie begrtinden,
gehoren dem aIIgemeinen Volkerrecht an, und die aus ihnen
entstehenden Normen begrtinden Rechte und Pflichten ftir aIle" 4.
In diesem Buch wird die deutsche Sprache in einem relativ weit
gefassten Rahmen in ihren gangigen und qualitativ variablen Formen
prasentiert und dem Franzosischen gegenubergestellt - anders als in
ublichen Worterbuchern, in denen Sprache nur quantitativ erfasst
wird. Der Autor will aufmerksam machen auf den in beiden Sprachen
immensen Reichtum an Bildern im weitesten Sinne und deren tagliche
bewusste und unbewusste Verwendung.
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