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Kompetenzen Des Bundes Und Der Lander Im Gesundheitswesen - Dargestellt Anhand Ausgewahlter Regelungen Im Sozialgesetzbuch, Funfter Teil (Sgb V) - Qualitatssicherung, Trennung Der Haus- Und Facharztlichen Versorgung, Datenubermittlung Und Dokumentationspflichten, Weiterbildung, Notdienst, Versicherungsfremde Leistungen (German, Paperback, 2002 ed.)
Eibe Riedel, Ulrich Derpa
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Seit der Kodifizierung des Rechts der gesetzlichen
Krankenversicherung im Sozialgesetzbuch, Funfter Teil, ist zu
beobachten, dass der Bund immer haufiger und detaillierter in
Regelungsbereiche eingreift, die traditionell der Landerkompetenz
unterliegen. Die Autoren weisen nach, dass zahlreiche Vorschriften
des Vertragsarztrechts gegen die grundgesetzliche Verteilung der
Gesetzgebungskompetenzen verstossen. Nach einem Uberblick uber die
Zustandigkeitsverteilung im Gesundheitsbereich und den
einfachgesetzlichen Normenbestand arbeiten die Verfasser die
Kompetenzproblematik an ausgewahlten Beispielen heraus:
Qualitatssicherung, Trennung der haus- und facharztlichen
Versorgung, Notdienst, Datenschutz, Weiterbildung und
versicherungsfremde Leistungen. Die Studie basiert auf einem
verfassungsrechtlichen Gutachten, das auch in der Presse grosse
Beachtung gefunden hat."
Der Verfasser hinterfragt die verbreitete Annahme,
Handelsstreitigkeiten wurden in der Welthandelsorganisation (WTO)
im gerichtlichen Verfahren beigelegt, und bietet eine Untersuchung
aus Anwaltssicht. Am Beispiel des Handelsstreits Kodak-Fujifilm
klart er Strukturelemente, Abschnitte und Funktionen der
Verhandlung und ordnet Handlungs- und Ermessensspielraume der
Parteien rechtlichen Verhaltens- und Bewertungsmassstaben der WTO
zu. Hierbei verwirft er den Gegensatz von Macht und Rechtsnorm.
Zudem gibt er Anregungen fur eine objektivierte Verhandlung und den
Ausgleich von kooperativer und konfrontativer Streitbeilegung in
der WTO. Das Modell bietet insbesondere Rechtsberatern wertvolle
Einsichten in die streitbeilegende Verhandlung.
Die Individualsanktionen des Sicherheitsrates der Vereinten
Nationen stehen schon seit Jahren in der Kritik, insbesondere wegen
der schweren Grundrechtseingriffe und den damit einhergehenden
Beschrankungen der Verfahrensrechte der Betroffenen. Die
vorliegende Publikation befasst sich mit dem Verhaltnis dieser
Sanktionen zu den prozessualen Gewahrleistungen der EMRK, da sich
zuletzt der EGMR intensiv mit ihnen befassen musste. Die
Pflichtenkollision, die sich fur die Mitgliedstaaten aus der
Umsetzung der Sanktionen und der Bindung an die EMRK ergibt, wird
umfassend untersucht und auf der Grundlage des
Subsidiaritatsgrundsatzes eine Loesung fur die Einrichtung einer
gerichtlichen Kontrolle der nationalen Umsetzungsakte dieser
Sanktionen erarbeitet. Dabei wird die Rechtsprechung des EGMR und
die Rolle des Art. 103 UN-Charta kritisch hinterfragt.
Nach aktuellen Schatzungen verfugen rund zwei Milliarden Menschen
weltweit uber keinen Zugang zu modernen Energiequellen. Sie sind
hauptsachlich auf die Nutzung von Energietragern wie Brennholz,
Kohle oder Dung angewiesen. Armut und gesundheitliche Probleme sind
Folgen dieser Situation. Der Autor untersucht daher die Chancen
eines Menschenrechts auf Energie. Als Ausgangspunkt dient ihm der
Internationale Pakt uber wirtschaftliche, soziale und kulturelle
Rechte. Im Wege der Interpretation leitet der Autor aus Art. 11
Abs. 1 ICESCR ein Recht auf Zugang zu Grundversorgung mit Energie
ab. Indem der Autor zudem den wesentlichen Beitrag des Ausschusses
fur wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte hervorhebt,
ebnet er den Weg fur eine endgultige Anerkennung und Durchsetzung
des Rechts.
Die Autorin widmet sich dem individuellen Grundrechtsschutz in der
Russischen Foederation aus fortlaufend rechtsvergleichender
Perspektive. Unter Berucksichtigung russischer rechtskultureller
Besonderheiten untersucht sie das Grundrechtsverstandnis, die
verfassungsrechtlichen Vorgaben zum Grundrechtsschutz sowie die
einfachrechtlichen Schutzinstrumente in Russland und Deutschland.
Zudem beleuchtet die Autorin spezifische Probleme des gerichtlichen
Grundrechtsschutzes in der russischen Rechtswirklichkeit. Sie
gelangt zu dem Ergebnis, dass sich der russische Grundrechtsschutz
normativ, aber auch rechtskulturell in einem anhaltenden
Transformationsprozess befindet.
Die Moeglichkeit von Privatisierungen im Strafvollzug hat sowohl in
der wissenschaftlichen Diskussion als auch in der Praxis in den
vergangenen Jahren an Bedeutung gewonnen. Diese Arbeit stellt den
rechtlichen Rahmen dar, der sich aus dem Grundgesetz und den
verschiedenen Vollzugsgesetzen fur solche Vorhaben ergibt. Im
Mittelpunkt der Betrachtung steht dabei der Funktionsvorbehalt fur
das Berufsbeamtentum des Art. 33 IV GG, der die relevanteste und
wohl umstrittenste Privatisierungsschranke darstellt. Die
gewonnenen Erkenntnisse werden auf das 2009 in Baden-Wurttemberg
erlassene EAStVollzG ubertragen. Dieses fuhrt erstmals eine
elektronische Aufsicht im Strafvollzug ein und soll dabei
umfangreiche Privatisierungen ermoeglichen, regelt diese jedoch nur
unzureichend.
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