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Wenn eine fur den gesamten Bereich wissenschaftlicher Forschung,
mithin fur alle Wissenschaften im weitesten Sinne so wichtige
Grundlagentheorie, wie die Logik, seit Jahrzehnten in einer
geradezu atemberaubenden, zur Freilegung ganz neuer Perspektiven
fuhrenden Entwicklung begriffen ist, kann es nicht ausbleiben, dass
sich dies schliesslich - wenngleich mit nicht untypischer
Verzogerung - auch in der Rechtswissenschaft auswirkt. Dabei ist es
gewiss keine Uberraschung, wenn die "EinbruchsteIle" dieses
wissenschaftshistorischen Vorganges innerhalb der
Rechtswissenschaft zunachst derjenige Bereich ist, den man als
Rechtstheorie zu bezeichnen pflegt. Einer von denen, die hier den
Fortschritt besonders gewagt und gefordert haben, ist Jurgen Rodig
gewesen, den ein tragisches Schicksal am 13. November 1975, erst
dreiunddreissig Jahre alt, aus dem Leben gerissen hat. Seine
grossen, noch vor seinem Tode erschienenen Schriften "Die Denkform
der Alternative in der Jurisprudenz" und "Die Theorie des
gerichtlichen Erkenntnisverfahrens" weisen ihn als einen
Protagonisten im Sinne der genannten neuen Entwicklung ebenso aus,
wie seine zahlreichen Einzeluntersuchungen."
in die Rechtsinformatik Mit 97 Abbildungen Springer-Verlag Berlin
Heidelberg N ew York London Paris Tokyo Hong Kong Barcelona Prof.
Dr. Elmar Bund Institut fUr Rechtsgeschichte Universitat Freiburg
Europaplatz 1 D-7800 Freiburg CIP-Titelaufnahme der Deutschen
Bibliothek Bund, Elmar: Einftihrung in die Rechtsinformatik / Elmar
Bund. -Berlin; Heidelberg; New York; London; Paris; Tokyo; Hong
Kong; Barcelona: Springer, 1991 ISBN-13: 978-3-540-53192-0
e-ISBN-13: 978-3-642-76103-4 DOl: 10. 1007/978-3-642-76103-4 Dieses
Werk ist urheberrechtlich geschiitzl. Die dadurch begriindeten
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grundsatzlich vergiitungspflichtig. Zuwiderhandlungen unterliegen
den Strafbestim mungen des U rheberrechtsgesetzes. (c)
Springer-Verlag Heidelberg 1991 Die Wiedergabe von Gebrauchsnamen,
Handelsnamen, Warenbezeichnungen usw. in diesem Werk berechtigt
auch ohne besondere Kennzeichnung nicht zu der An nahme, dall
so1che Namen im Sinne der Warenzeichen-und Markenschutz-Gesetz
gebungals frei zu betrachten waren und daheryonjedermann benutzt
werden diirften. 214217130-543210 Vorwort Aus Vorlesungen, die ich
zur EinfUhrung von Studierenden der Rechtswis senschaft in die
Informatik halte und meist mit einem PASCAL-Program mierkurs
verbinde, ist dieses Buch hervorgegangen."
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