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Wer auf dem e mpirischen Wege der Wissenschaft ein neues Feld
eroffnet, eine Masse von Tatsachen auffindet, gleicht demjenigen,
der ein neues Land entdeckt und die erste Karte desselben
vorliiufig entwirft. A. Schopenhauer Geleitwort Nicht schmiickendes
Beiwerk, sondern Einfiihrung und Wiirdi gung des Autors soUte
Anliegen eines Geleitwortes sein. Dieser Aufgabe unterziehe ich
mich bei der Reprintauflage des Buches Die Chirurgie der BlutgefaBe
und des Herzens von Ernst Jeger besonders gerne, gehort es doch
sechzig Jahre nach seiner Erstauflage ohne Zweifel zu den
deutschsprachigen Pionierwerken auf dem Gebiet der GefaBchirurgie.
1912 erhielt Alexis Carrel fiir seine Verdienste urn die Entwick
lung gefaBchirurgischer Operationsmethoden den N obelpreis. 1m
gleichen J ahr hatte Ernst J eger seine Arbeiten an dem 1913 im
verlag von August Hirschwald in Berlin erschienenen Buch abge
schlossen. Es war gedacht als eine Dbersicht und Wertung der bisher
durchgefiihrten experimenteUen und klinischen Arbeiten und bietet
damit auch dem medizinhistorisch interessierten Arzt einen
faszinierenden Dberblick iiber den hohen Leistungsstand der
GefaBchirurgie urn die Jahrhundertwende. Aber Ernst Jeger
beschrankte sich nicht auf eine deskriptive Zusammenstellung. Als
Assistent in Wien, Berlin und Breslau uriter der Leitung von
Israel, Kiittner und Barany konnte er einen groBen Teil der Expe
rimente selbst durchfiihren, gefaBchirurgische Instrumente und
Methoden entwickeln und Anregungen zu Eingriffen geben, die 6
Geleitwort sich heute als Routinemethoden in der Klinik
durchgesetzt ha ben."
Die nachfolgende Darstellung des Konkursrechts hat den mir
urspriinglich zugemessenen Raum betrachtlich iiberschritten. In
engeren Grenzen war aber bei der Schwierigkeit des Stoffes und bei
seiner Bedeutung fUr unser Rechtsleben die Aufgabe, Anfanger in den
Gedankenkreis des Konkursrechts einzufuhren und zu gleich gereiften
Juristen forderliche Anregungen zu bieten, keinesfalls zu losen. Ja
ich besorge, daB die Schrift auch im jetzigen Umfang noch an
mancher Stelle allzu knapp gefaBt sein wird. Der ersten Anleitung
mag im allgemeinen der groB gedruckte Text genugen. Kleindruck und
Noten enthalten Erganzungen, beson ders die Stellungnahme zu andern
Lehrmeinungen und zur Praxis, mit der unsere Darstellung iiberall
in Fuhlung zu bleiben sucht. Ober die konkursrechtliche Literatur
bis zur ersten Kriegszeit unterrichtet, die 5. Auflage meines
Kommentars. Neues von Erheblichkeit ist nicht erschienen. Der
Umsturz unserer wirtschaftlichen Verhaltnisse aber hat seitdem das
Konkurs recht vor neue Fragen gestellt, denen keine
wissenschaftliche Bearbeitung aus weichen dad. Auch die
konkursabwendende Geschaftsaufsicht muBte in den Be reich der
Darstellung einbezogen werden. Die Neuerungen vom 14. Juni 1924
sind beriicksichtigt. Paragraphen ohne Zusatz verweisen auf die
Konkursordnung, im SchluBab schnitt (S. 161 f.) auf die Verordnung
uber die Geschaftsaufsicht. Leipzig, im Juli 1924. Ernst Jaeger
Einleiiung. 1. Zweck und Wesen des Konknrses."
Dieser Buchtitel ist Teil des Digitalisierungsprojekts Springer
Book Archives mit Publikationen, die seit den Anfangen des Verlags
von 1842 erschienen sind. Der Verlag stellt mit diesem Archiv
Quellen fur die historische wie auch die disziplingeschichtliche
Forschung zur Verfugung, die jeweils im historischen Kontext
betrachtet werden mussen. Dieser Titel erschien in der Zeit vor
1945 und wird daher in seiner zeittypischen politisch-ideologischen
Ausrichtung vom Verlag nicht beworben.
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